Abmahnung für Datenschutzverstöße

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Berlin. Verbraucherschützer können ab sofort Verstöße gegen das Datenschutzrecht abmahnen - etwa wenn Unternehmen unnötig viele Daten sammeln, speichern oder nicht wieder löschen. Das erweiterte Verbandsklagerecht trat am Mittwoch nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Damit wird auch das Gesetz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen erweitert. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband konnten Unternehmen bislang »viel zu oft« die Rechte von Verbrauchern zum Schutz persönlicher Daten übergehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. AFP/nd

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