Staatsanwaltschaft: »Wir hängen«-Naziplakat nicht strafbar

Spruch sei zu mehrdeutig: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht für eine Straftat / Linke und Grüne hatten wegen Mordaufruf gegen Geflüchtete Strafanzeige gestellt

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Berlin. Wahlplakate der Neonazipartei »Die Rechte«, die in Sachsen-Anhalt für Empörung gesorgt hatten, sind nach offiziellen Angaben nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft sieht nach der Prüfung der Parole »Wir hängen nicht nur Plakate« keinen Anfangsverdacht für eine Straftat, wie die Behörde am Freitag in Magdeburg mitteilte. Der Spruch sei zu mehrdeutig, als dass es den Schluss zulasse, dass zu Gewalt gegen Teile der Bevölkerung oder Einzelpersonen aufgestachelt werden solle. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung werden demnach eingestellt. Am vergangenen Wochenende waren Plakate mit dem Slogan aufgetaucht, unter anderem vor einer Flüchtlingsunterkunft in Magdeburg. Grüne und Linke stellten daraufhin Strafanzeige. Die Partei »Die Rechte« rekrutiert sich nach Angaben des Vereins Miteinander aus der militanten Neonazi-Szene. Die Partei tritt bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 13. März an.

Der Linken-Politiker Wulf Gallert hatte das Einschreiten der Staatsanwaltschaft wegen der Plakate gefordert, die in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt unter anderem vor Flüchtlingsunterkünfte angebracht worden waren. Gallert sagte, »mit diesem Plakat wird öffentlich Mord angekündigt, die Staatsanwaltschaft muss hier aktiv werden«. Auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Sören Herbst hatte Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Solche offenen Gewaltdrohungen seien »nicht hinzunehmen«, es handele sich um Hasspropaganda »der widerwärtigsten Art«. Der Linkenpolitiker Robert Fietzke nannte die Aktion »unfassbar«. Agenturen/nd

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