AfD-Verband vergleicht sich mit Holocaust-Opfern

Krefelder Rechtspopulisten befürchten auf Facebook, Parteimitglieder müssten bald einen »blauen Stern« tragen

  • Lesedauer: 2 Min.
Berufsverbote? Kennzeichnung durch einen Stern? Manche AfD-Mitglieder stilisieren sich gern als Opfer des »Systems«. Nachdem ein Mitglied von der AWO ausgeschlossen wird, vergleicht ein Kreisverband das mit der NS-Zeit.

Politiker der AfD inszenieren sich häufig als missverstandene Opfer einer kritischen Öffentlichkeit, auch Parteichefin Frauke Petry hat sich schon desöfteren über angeblich »linke Systemmedien« echauffiert. Aus den Reihen des Krefelder Kreisverbandes war nun allerdings ein historischer Vergleich zu lesen, der wahrscheinlich selbst der Parteispitze zu weit gehen dürfte.

In einem Facebookbeitrag verglich die Krefelder AfD ihre eigene Situation mit jener zur Zeit der Judenverfolgung während der Nazi-Diktatur. »Und immer weitere Berufsverbote für AfD'ler kommen hinzu. Freuen Sie sich schon auf den blauen Stern? Wir wissen: Wir werden den Stern wie eine Auszeichnung tragen! Bis zum bitteren Ende!«, heißt es in dem Eintrag, der bereits am 5. März verfasst worden war, allerdings erst am Dienstag durch einen Bericht in der »Rheinischen Post« (RP) für größere Aufregung sorgte. Inhaltlich spielt er auf die von den Nazis 1935 erlassenen Nürnberger »Rassengesetze« an, wonach alle Juden im Deutschen Reich auf der Straße einen gelben Davidstern mit der Aufschrift »Jude« tragen mussten. Nach ersten Berichten und wütenden Kommentaren, der Kommentar würde die Shoah verharmlosen, hat der Kreisverband den umstrittenen Beitrag inzwischen gelöscht, die »RP« hatte zuvor aber einen Screenshot angefertigt.

Auslöser für diese Provokation ist ein Bericht in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« über den Ausschluss eines Parteimitglieds aus der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Der Sozialverband hatte erklärt, dass die Grundsätze seiner Arbeit nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Rechtspopulisten stehen. Der AWO-Kreisverband Frankfurt hatte deshalb beschlossen, dass eine Doppelmitgliedschaft unvereinbar mit den Statuten der Wohlfahrtsorganisation sei. rdm

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