Gericht darf fiktives Gehalt festsetzen
Urteil zum Unterhalt
Das hat das Oberlandesgericht Hamm (Az. 2 UF 213/15) entschieden und damit einen Beschluss aus der ersten Instanz des Amtsgerichts Marl bestätigt.
In dem Streit hatte der Vater einer fast dreijährigen Tochter abgelehnt, monatlich 236 Euro an die von ihm getrennt lebende Mutter zu zahlen. Der Mann verlor seinen Angaben zufolge schuldlos im Herbst 2014 seinen Job mit einem Monatsgehalt von 1300 Euro netto. Seitdem bezog der arbeitslose Vater ohne abgeschlossene Berufsausbildung Sozialleistungen.
Um Unterhalt zahlen zu können, müsse der Mann seine eigene Arbeitskraft aber einsetzen. Chancenlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt müsse er nachweisen, urteilte das Oberlandesgericht und bekräftigte: Sich nur auf Stellenangebote des Jobcenters zu bewerben, reiche dafür nicht aus. Deshalb dürfe das Familiengericht ein fiktives Gehalt auf Basis des früheren Jobs annehmen. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.