Gericht darf fiktives Gehalt festsetzen

Urteil zum Unterhalt

  • Lesedauer: 1 Min.
Wer zu Unterhaltszahlungen für ein Kind verpflichtet ist, muss sich nachweislich um einen Job bemühen. Fehlt dieser Nachweis, darf das Familiengericht ein fiktives Gehalt festsetzen.

Das hat das Oberlandesgericht Hamm (Az. 2 UF 213/15) entschieden und damit einen Beschluss aus der ersten Instanz des Amtsgerichts Marl bestätigt.

In dem Streit hatte der Vater einer fast dreijährigen Tochter abgelehnt, monatlich 236 Euro an die von ihm getrennt lebende Mutter zu zahlen. Der Mann verlor seinen Angaben zufolge schuldlos im Herbst 2014 seinen Job mit einem Monatsgehalt von 1300 Euro netto. Seitdem bezog der arbeitslose Vater ohne abgeschlossene Berufsausbildung Sozialleistungen.

Um Unterhalt zahlen zu können, müsse der Mann seine eigene Arbeitskraft aber einsetzen. Chancenlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt müsse er nachweisen, urteilte das Oberlandesgericht und bekräftigte: Sich nur auf Stellenangebote des Jobcenters zu bewerben, reiche dafür nicht aus. Deshalb dürfe das Familiengericht ein fiktives Gehalt auf Basis des früheren Jobs annehmen. dpa/nd

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