Gericht darf fiktives Gehalt festsetzen
Urteil zum Unterhalt
Das hat das Oberlandesgericht Hamm (Az. 2 UF 213/15) entschieden und damit einen Beschluss aus der ersten Instanz des Amtsgerichts Marl bestätigt.
In dem Streit hatte der Vater einer fast dreijährigen Tochter abgelehnt, monatlich 236 Euro an die von ihm getrennt lebende Mutter zu zahlen. Der Mann verlor seinen Angaben zufolge schuldlos im Herbst 2014 seinen Job mit einem Monatsgehalt von 1300 Euro netto. Seitdem bezog der arbeitslose Vater ohne abgeschlossene Berufsausbildung Sozialleistungen.
Um Unterhalt zahlen zu können, müsse der Mann seine eigene Arbeitskraft aber einsetzen. Chancenlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt müsse er nachweisen, urteilte das Oberlandesgericht und bekräftigte: Sich nur auf Stellenangebote des Jobcenters zu bewerben, reiche dafür nicht aus. Deshalb dürfe das Familiengericht ein fiktives Gehalt auf Basis des früheren Jobs annehmen. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.