BGH lässt kommunale Klinikzuschüsse zu

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Die gängige Bezuschussung der Kliniken von Städten und Kreisen ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich nicht zu beanstanden. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor allgemein festgelegt wurde, für welche Leistungen Zuschüsse erteilt werden. Weil der Kreis Calw aus Sicht des BGH dies teilweise versäumt hatte, hoben die Richter am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart teilweise auf und verwiesen es in diesem Punkt zur neuen Verhandlung zurück. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal