BGH lässt kommunale Klinikzuschüsse zu

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Karlsruhe. Die gängige Bezuschussung der Kliniken von Städten und Kreisen ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich nicht zu beanstanden. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor allgemein festgelegt wurde, für welche Leistungen Zuschüsse erteilt werden. Weil der Kreis Calw aus Sicht des BGH dies teilweise versäumt hatte, hoben die Richter am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart teilweise auf und verwiesen es in diesem Punkt zur neuen Verhandlung zurück. dpa/nd

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