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Kennzeichnungspflicht für Polizisten

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Nicht nur die Polizei klagt über zunehmende Angriffe auf ihre Kollegen. Vor allem bei Demonstrationen oder Kontrollen üben zuweilen auch Beamte unrechtmäßig Gewalt aus. Um diese Fälle aufzuklären, wurde in den vergangenen Jahren immer wieder über die Vorteile einer individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizisten diskutiert und diese teilweise auch umgesetzt. Teile der SPD sowie Grüne und Linkspartei gelten als Befürworter. Gegner sind insbesondere die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft. Diese behaupteten, dass die Kennzeichnung zu einem »Kontrollwahn« und »willkürlichen Vorwürfen« gegen die Beamten führen würde.

Weil in Deutschland die Bundesländer für die jeweiligen Länderpolizeien zuständig sind, gibt es hier keine einheitliche Regelung. Bislang besteht eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie in Schleswig-Holstein. Andere Länder haben entsprechende Pläne geäußert. In Thüringen und Hamburg ist das Tragen von Namensschildern vorgesehen, jedoch nicht für alle Polizeibeamte verpflichtend. Bei der Bundespolizei gibt es hingegen keine individuelle Kennzeichnungspflicht. Aktuell wird über das Thema auch in den Koalitionsverhandlungen von Grünen und CDU in Baden-Württemberg diskutiert. avr

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