Beauftragter statt Beauftragter

Kommission schlägt vor: Stasi-Akten sollen bis 2021 ins Bundesarchiv kommen

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Berlin. Die 1991 gegründete Behörde für die Unterlagen der DDR-Staatssicherheit (BStU) könnte in einigen Jahren aufgelöst werden - und irgendwie auch nicht. Gleiches gilt für das Amt des Bundesbeauftragten. So jedenfalls lässt sich die 23 Seiten umfassende Empfehlung einer Kommission zusammenfassen, die am Dienstag ihre Ergebnisse präsentierte. Die bisherige BStU soll demnach bis 2021 ihre Eigenständigkeit verlieren, die Akten sollen ins Bundesarchiv überführt, dort aber »vollständig mit eigenem Namen und mit sichtbarer Eigenständigkeit« und überdies an eigenem Standort untergebracht werden. Empfohlen hat die vom früheren CDU-Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Wolfgang Böhmer, geleitete Kommission zudem, den alten »Bundesbeauftragten« durch einen neuen zu ersetzen - der sich künftig für »die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen« zuständig fühlen und als Berater des Bundestags wirken soll.

Die frühere DDR-Oppositionelle Hildigund Neubert lehnte die Vorschläge ab und gab ein Minderheitenvotum zu den Empfehlungen der Kommission ab. Von der Linksfraktion im Bundestag wurden diese als »ein Schritt in die richtige Richtung« bewertet; der Abgeordnete Stefan Liebich sagte jedoch, einige Fragen, etwa zur Forschungsarbeit, seien »noch nicht überzeugend beantwortet«. Der bisherige Bundesbeauftragte Roland Jahn sagte, der Bericht belege, »dass das Stasi-Unterlagen-Archiv aus der Erinnerungskultur nicht mehr wegzudenken ist«. Er freue sich nun auf die Debatte über die Empfehlungen. »Was daraus wird«, sagte Böhmer zu dem Bericht, »das muss der Bundestag entscheiden«. tos Seiten 4 und 6

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