Advent bleibt für Amazon tabu
Verwaltungsgericht untersagt Sonntagsarbeit vor Weihnachten
Augsburg. Der Internet-Versandhändler Amazon darf auch im Weihnachtsgeschäft keine Sonntagsarbeit anordnen. Es handele sich um ein regelmäßig wiederkehrendes Ereignis, auf das sich das Unternehmen rechtzeitig einstellen könne, entschied das Verwaltungsgericht Augsburg am Donnerstag. Es lägen somit keine Gründe vor, die Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonntagen rechtfertigen könnten.
Amazon hatte in seinem Logistikzentrum in Graben bei Augsburg an den beiden Sonntagen vor dem Weihnachtsfest 2015 zusätzlich 300 Mitarbeiter einsetzen wollen. Die Gewerbeaufsicht bei der Bezirksregierung von Schwaben hatte das Vorhaben genehmigt. Dagegen erhob die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Klage. Im Eilverfahren untersagte das Augsburger Verwaltungsgericht im Dezember die geplante Sonntagsarbeit, im sogenannten Hauptsacheverfahren wurde diese Entscheidung nun bestätigt. Die Gewerkschaft sei in ihren spezifischen gewerkschaftlichen Rechten betroffen und somit klagebefugt, hieß es weiter im Urteil. dpa/nd
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