Niederlage für NPD im Verbotsverfahren

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Karlsruhe. Die NPD ist im Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit der Ablehnungen von Richtern und mit Besetzungsrügen gescheitert. Die Verfassungshüter entschieden in vier am Montag veröffentlichten Beschlüssen in eigener Sache, dass ihr Senat ordnungsgemäß besetzt ist. Die Nazipartei hatte die Besetzung des Gerichts abgelehnt, weil das Richterwahlverfahren im Bundestag ihrer Auffassung nach verfassungswidrig sei: Die Richter würden dort nur durch einen zwölfköpfigen Ausschuss gewählt anstatt vom gesamten Bundestag. Die NPD hatte zudem den Berichterstatter des Verfahrens, Verfassungsrichter Peter Müller, sowie Richter Peter Huber wegen Befangenheit abgelehnt und dies mit Zitaten der früheren Politiker begründet. So habe Müller in seiner Zeit als Ministerpräsident des Saarlands in einem Zeitungsinterview etwa gesagt, dass die NPD »unstreitig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und rassistische Inhalte vertritt«. AFP/nd

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