Menschenrechtsgericht rügt Ermittlungen zu Mord an Kurdenpolitiker
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen zu langer und schleppender Ermittlungen über den Mord an einem Politiker der prokurdischen Partei HDP verurteilt. Die Straßburger Richter wiesen zugleich die Regierung in Ankara an, der Witwe 20 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Mann war 1994 im Osten des Landes auf offener Straße erschossen worden. Dafür wurden fünf Mitglieder der schiitischen Hisbollah-Miliz verantwortlich gemacht und in den Jahren 2009 bis 2013 zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslang verurteilt. Geklagt hatte die Witwe, die die türkischen Sicherheitskräfte für den Tod ihres Mannes verantwortlich machte.Sie verwies unter anderem darauf, dass am Tag des Mordes - entgegen der üblichen Praxis - weder Polizei noch Anti-Terror-Einheiten vor Ort patrouillierten. Außerdem warf die Witwe der türkischen Justiz vor, die Ermittlungen absichtlich verschleppt zu haben, weil das Opfer ein kurdischer Aktivist war. Diesen Vorwürfen schloss sich der Gerichtshof nicht an. AFP/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.