Ex-Chef von Bayern-Ei auf freiem Fuß

In der Salmonellen-Affäre hebt Gericht Haftbefehl auf

  • Jürgen Balthasar, Regensburg
  • Lesedauer: 2 Min.

Spektakuläre Wende in der Affäre um die niederbayerische Firma Bayern-Ei: Deren Ex-Chef ist wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Regensburg hob am Mittwoch den Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer auf und ordnete seine Entlassung an. Die Strafkammer sehe keine Fluchtgefahr mehr, weil der Mann nicht mehr mit der Verhängung einer hohen Haftstrafe rechnen müsse, teilte das Gericht mit. Die Richter sehen es noch nicht einmal als nachgewiesen an, dass der Beschuldigte vor der Eierauslieferung überhaupt von den positiven Salmonellenproben wusste.

Die Firma Bayern-Ei hat ihren Sitz in Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen). Der damalige Geschäftsführer des Unternehmens war im August 2015 verhaftet worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Dem 45-Jährigen war vorgeworfen worden, von März bis Dezember 2014 die Auslieferung von Eiern der Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl mehrfach Salmonellen nachgewiesen worden waren. In der Folge sollen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in Österreich 78 Personen an Salmonellen-Infektionen erkrankt sein, in einem Fall mit tödlichem Verlauf. Nach Ansicht des Gerichts gibt es keinen gesicherten Nachweis, dass dieser 94 Jahre alte Patient wirklich wegen einer durch das Unternehmen verursachten Salmonellen-Infektion starb.

Derzeit fehle es an einem gesicherten Nachweis, dass der Beschuldigte Kenntnis von positiven Ergebnissen durchgeführter Proben und damit von der Kontamination der Eier hatte, so das Gericht. Nach Auffassung der Kammer besteht daher »kein dringender Tatverdacht hinsichtlich vorsätzlicher Handlungen des Beschuldigten, wie insbesondere der gefährlichen Körperverletzung oder des Betrugs«. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand geht das Gericht davon aus, dass nur noch in 17 Fällen ein dringender Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung und des fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsschädlicher Lebensmittel besteht. dpa/nd

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