WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen
Berlin. Der Messenger-Dienst WhatsApp muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut einem Gerichtsurteil ins Deutsche übersetzten. Das befand das Berliner Kammergericht und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. »AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich«, erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller am Dienstag. »Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch in einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen.« Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssen die AGB übersetzt werden. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Eine Revision gegen das Urteil sei nicht zulässig. Es bleibe aber zu prüfen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich ist. In den Geschäftsbedingungen steht unter anderem, dass die Nutzung für User unter 16 Jahren nicht erlaubt ist - ein Punkt, den sicher zahlreiche junge Teenager ignorieren. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.