Großer Stuhl, große Klappe

  • Albrecht Kieser, Gerhard Klas 
und Martin Rapp
  • Lesedauer: 11 Min.
Die XXXLutz-Unternehmensgruppe ist 
einer der größten Möbelhändler der Welt. 
Das profitable Geschäftsmodell gründet 
auf einem tariflosen Zustand, einer ausgetüftelten Steuervermeidungspolitik 
und einer Konzernstruktur, die Beschäftigte 
zu einer Art Leiharbeiter degradiert.


Es ist ein Konzern der Superlative. Allein der Eigenname, die Über-Übergröße XXXL, in die er seine Geschäfte einkleidet. Dann der riesige rote Stuhl, der vor jeder Filiale protzt, eingetragen ins Guinnessbuch der Rekorde. Und die Verdreifachung des Umsatzes in den vergangenen 15 Jahren auf vier Milliarden Euro, genauso wie die der Mitarbeiter auf 20 000 und der Filialen auf über 200. Nichts zu wünschen übrig lassen auch die Visionen: »Die XXXLutz-Unternehmensgruppe ist heute einer der größten Möbelhändler der Welt. Doch das Ziel lautet klar: Wir wollen in Europa an die Poleposition.«

Nach Auffassung von Gewerkschaften lässt allerdings der Umgang des Möbelkonzerns mit den Beschäftigten zu wünschen übrig - obwohl die entsprechenden Absichtserklärungen des Möbelhändlers natürlich über jeden Zweifel erhaben sind: »Die menschliche Komponente ist die Basis unseres Erfolges. (…) Gemäß dem Leitsatz ›Mit Sonne im Herzen zur Nr. 1 der Welt‹ sieht die große XXXLutz-Familie den täglichen Herausforderungen mit Freude entgegen.«

Gegen Tarif und Gesetz

Mit Sonne im Herzen? Familie? Freude? Ein ehemaliger Mitarbeiter aus Böblingen schildert in einem schriftlichen Bericht seine Erfahrungen: »Meine heftigste Arbeitszeitüberschreitung war von 7 Uhr morgens bis 22.30 Uhr beim Kunden, Fahrtzeit ins Lager noch mal 30 Minuten, dann Müll sortieren und Lkw auskehren weitere 30 Minuten. Ich habe also um 23.30 Uhr Feierabend gemacht. Aber die Laufliste dieses Tages enthielt eine Arbeitszeit von 7 Uhr bis 18 Uhr mit einer Stunde Pause in der Mittagszeit. Die ich auch nicht gemacht, sondern nur gestempelt habe.«

Wie das geht? Wir fragen auf einem Treffen von XXXL-Betriebsräten am 9. April in Köln nach und erhalten die Erklärung: Die Monteure stellen ihre Auslieferungswagen, Siebeneinhalbtonner, pünktlich kurz vor 18 Uhr auf dem Firmengelände ab und stempeln aus. Damit kann der Arbeitgeber bei eventuellen Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht saubere Papiere vorzeigen. Danach allerdings laden dieselben Monteure die Möbel, die noch auf dem Lkw sind, auf einen kleineren Lkw ohne elektronische Tachoscheibe um, fahren wieder los und bauen sie bei den Kunden auf. Das kann auch schon mal bis in die Nacht dauern, offiziell ist die Arbeitszeit ja längst schon beendet.

Wer trotzdem »offiziell« nicht vor 18 Uhr abstempelt, dem passiert nach dem vorliegenden Bericht des Böblinger Monteurs Folgendes: »Während meines Abstempelvorgangs sprang die Uhr um eine Minute nach 18 Uhr weiter. Am nächsten Morgen erhielt ich eine Abmahnung, worin beteuert wird, dass wir die Arbeitszeiten zwingend einzuhalten haben. Diese Abmahnung musste ich natürlich unterzeichnen. Etwa drei Monate später werden solche Abmahnungen wieder gelöscht. Die Abmahnungen dienen lediglich dem Schutze des Unternehmens XXXLutz bei Arbeitszeitkontrollen.« Erfahrungen, die - nach Aussage der Betriebsräte auf dem Kölner Treffen - auch andere Monteure in anderen XXXL-Filialen machen.

Natürlich sieht der Konzern das alles anders. Auf Nachfrage des »nd« erklärt die Pressestelle, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten in der Unternehmensgruppe eingehalten werden. »Sollten einmal Überstunden aus betrieblichen Gründen notwendig sein, so werden diese durch Freizeitausgleich oder finanzielle Zuschläge abgegolten.« Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass bereits 2013 ein interner Untersuchungsbericht, der »nd« vorliegt, »in Einzelfällen Überschreitungen der Arbeitszeit über 60 Stunden in der Woche« und damit einen Bruch des Arbeitszeitgesetzes feststellte.

Auch die Verkäufer bei XXXLutz stehen gehörig unter Druck. »Jedes Jahr soll ein Verkäufer den Umsatz um zehn Prozent steigern«, berichtete ein Betriebsratsmitglied einer Filiale auf einem Treffen von Betriebsräten aus Nordrhein-Westfalen im März 2016. Das habe tatsächlich die ersten zwei Jahre nach der Übernahme ihres Möbelhauses durch XXXL geklappt. Im dritten aber sei das nicht mehr gelungen. Die Filialleitung habe daraufhin die Kollegen bedrängt und vorgeschlagen, sie könnten ja ihren Urlaub »als Gegenwert einbringen«. Dann würde die Umsatzsteigerung sicherlich gelingen. Der Konzern dementiert gegenüber »nd« solche Praktiken. Aber auch hier lohnt ein Blick in den internen Untersuchungsbericht von 2013: »Besonderen Druck spüren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen der Festlegung der Personalkennzahlen (PKZ) und der damit verbundenen Befürchtung, dass Arbeitsplätze abgebaut werden und dass sie davon betroffen sein können.« Gemeint ist die Möglichkeit, bei Unterschreiten der Umsätze pro Beschäftigtem mit Lohnkürzungen oder Entlassungen zu reagieren.

Die Brüder Andreas und Richard Seifert, die über den Konzern mithilfe zweier Privatstiftungen herrschen, fahren - auch dank solcher Regelungen - eine zweistellige Rendite ein und gehören zu den reichsten Österreichern. Ihr geschätztes Vermögen: 650 Millionen Euro.

Ihrem Wohlergehen förderlich ist sicherlich auch, dass der österreichische Konzern XXXLutz sein Kernunternehmen nach Malta verlegt hat und dort Steuern einsparen kann bzw. fast keine Steuern zahlt. Die maltesische XXXLutz Marken GmbH kassiert nämlich von XXXL-Gesellschaften in anderen Ländern hohe Lizenzgebühren. Dadurch sinken die in Österreich oder Deutschland erwirtschafteten Gewinne. In Malta braucht der Konzern auf seine Profite nur fünf Prozent Steuern abzuführen. Die nach Österreich in die Muttergesellschaft rücktransferierten Gewinne bleiben steuerfrei. Dadurch entgingen dem dortigen Fiskus in einem Geschäftsjahr die Steuern auf einen zweistelligen Millionenbetrag, wie es österreichischen Medien 2014 einhellig schilderten. Der Konzern kommentiert hierzu lapidar: »Die XXXL-Unternehmensgruppe zahlt sämtliche Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Ertragsteuern) in den Ländern, in denen ihre Betriebe ansässig sind.«

In Deutschland erwirtschaften über 100 Einzelgesellschaften ihre Gewinne für die Zentrale in Würzburg. Jede Filiale ist in mehrere GmbHs zergliedert, einerseits für das eigentliche Verkaufsgeschäft, andererseits für das Personal. Eine trickreiche Konstellation mit weitreichenden Folgen. Die Personalgesellschaften verfügen nämlich über kein eigenes Vermögen und können mit diesem Argument sowohl Abfindungen wie Sozialpläne verweigern - und behaupten, sie seien gezwungen, »ihren« Beschäftigten ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen, wenn ihr Auftraggeber - zum Beispiel die Zentrale in Würzburg oder eine andere GmbH vor Ort - ihnen den Auftrag entzieht. In München, Mannheim und Oberhausen wurde diese Praxis von der örtlichen Presse mal mit Erstaunen, mal mit Entsetzen zur Kenntnis genommen.

Die GmbH-Konstruktion ist jedenfalls auf möglichst geringe Haftung ausgelegt und soll Schutzrechte von Arbeitnehmern unterlaufen. Erbost zeigte sich darüber die ehemalige Arbeitsministerin von Baden-Württemberg, Katrin Altpeter (SPD): Sie nannte die XXXL-Konstruktion »zutiefst unmenschlich und verabscheuungswürdig«. Genauso empörte sich der ehemalige Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Guntram Schneider, darüber, der eine Task-Force einrichten wollte, um die GmbH-Konstruktion von XXXLutz bzw. die daraus folgenden Angriffe auf die Beschäftigten zu stoppen. Seit dem Abschied Schneiders vom Ministeramt hört man von dem Projekt leider nichts mehr.

Die GmbHs sämtlicher XXXL-Filialen treffen in den wesentlichen Geschäftsbereichen keinerlei eigene Entscheidungen, sondern werden von der Zentrale in Würzburg mit harter Hand geführt. Das zeigt der »Subunternehmerrahmenvertrag für Dienst- und Werkleistungen«, den die GmbHs vor Ort mit der Zentrale in Würzburg, der BDSK Handels GmbH und Co KG abzuschließen haben. Darin heißt es: »Die Auftraggeberin (also die BDSK, d. Verf.) teilt schriftlich oder per Email die Einzelaufträge mit. In einem Einzelauftrag wird grundsätzlich folgender Inhalt festgelegt: Beginn und Ende der Leistungserbringung; Aufgaben und Ziele des Tätigwerdens in Form einer detaillierten Leistungsbeschreibung ...« Und im Hintergrund regieren die beiden Eigentümer zum Teil bis in die Details hinein.

Betriebsrats- und gewerkschaftsfeindlich

Der überfallartige Rausschmiss von Beschäftigten ist ein Kernbestandteil der Konzernpolitik. Zwar steigen die Mitarbeiterzahlen durch die ständige Übernahme von Konkurrenten, besonders in Deutschland. Aber die Übernahmen werden so abgewickelt, dass auch mal Dutzende der alten Mitarbeiter gekündigt werden. Wenn neue MitarbeiterInnen eingestellt werden, dann zu schlechteren Konditionen: Für längere Arbeitszeiten bekommen sie weniger Geld.

Begründet werden die Entlassungen meist mit der Zusammenlegung von Aufgaben, die bis dahin dem übernommenen Betrieb oblagen. Das könne nun besser in der Konzernzentrale erledigt werden, z.B. Werbung, Bestellungen, Verwaltung oder Personalmanagement. Bei Übernahmen in Oberhausen und Aachen will XXXLutz deshalb jeweils mehr als 60 Beschäftigte kündigen. In Mannheim versperrte der Konzern 99 Mitarbeitern von einem Tag auf den anderen den Zugang zu ihren Arbeitsplätzen.

Selbstverständlich halte man alle gesetzlichen Kündigungsfristen ein, erwidert der Konzern auf die Vorwürfe, diese Fristen zu unterlaufen. Beim Servicecenter in Mannheim seien zuletzt fristgerechte Kündigungen erst ausgesprochen worden, nachdem mit dem Betriebsrat ein Interessenausgleich und ein Sozialplan vereinbart worden waren. Nach zahlreichen Protesten, Demonstrationen und Gerichtsverfahren stimmte der Betriebsrat im April dem Sozialplan und damit den Massenentlassungen zu. Wie Betriebsratsmitglieder gegenüber »nd« einräumten, hatten sie sich erpresst gefühlt: Die Servicegesellschaft für die betroffenen Mitarbeiter in Mannheim werde, so sei ihnen mitgeteilt worden, umgehend Insolvenz anmelden, sollte sie z.B. durch das vom Betriebsrat angestrebte und wahrscheinliche Urteil des Landesarbeitsgerichts daran gehindert werden, die Entlassungen durchzuführen. Immerhin haben der Widerstand der Belegschaft und die große Unterstützung in der Bevölkerung dazu geführt, dass der Konzern entgegen seinen ursprünglichen Absichten über eine Million Euro für Abfindungen lockermachen musste.

Im Streit um die Entlassungen in Oberhausen kassierte der Konzern eine Niederlage vor Gericht: Die Kündigungen seien unwirksam. Die Betriebsräte von XXXL-Rück schilderten »nd«, wie der Konzern vorgegangen war. »Als wir am Montag zu unseren Arbeitsplätzen wollten, war alles ausgeräumt und die Büros verschlossen. Man hat uns einfach auf die Straße gesetzt und in Kauf genommen, dass wir vor Gericht gehen und natürlich Recht bekommen. Das haben wir auch. Aber bis heute sind alle unsere Betriebsräte freigestellt.« Seit Sommer 2015 prozessieren die Kollegen gegen die Willkür von XXXL und ihrem Deutschlandchef Alois Kobler. Trotz des gewonnenen Prozesses werden die Betriebsräte weiter ohne Gehalt gelassen; die Ersten müssen bereits Hartz-IV-Anträge stellen. Denn der Konzern spielt auf Zeit und geht in die Berufung.

Wer XXXL Gewerkschaftsfeindlichkeit oder eine prinzipielle Gegnerschaft gegen Betriebsräte unterstellt, den verweist die Geschäftsführung auf die »Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte«, eine Einrichtung, die der Konzern, unterstützt und fördert. Deutschlandchef Alois Kobler rief diese Arbeitsgemeinschaft gegen Kritiker der Massenentlassungen in Mannheim in den Zeugenstand. Sie hat dann ihrem Arbeitgeber auch gleich eine Generalabsolution erteilt: »Die Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte stellt ausdrücklich klar, dass die Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberseite auf einer vernünftigen Basis erfolgt und aufgrund des ständigen Dialogs und der kooperativen Zusammenarbeit stets gute und für beide Seiten vertretbare Lösungen für die Mitarbeiter der einzelnen Standorte gefunden werden.«

Wirklich? In Mannheim flog Eigentümer Richard Seifert eigens zum Gespräch mit dem dortigen kämpferischen Betriebsrat ein. Die örtliche Presse meldet: »Es seien zum Teil sehr hitzige Debatten geführt worden, die in dem Ausspruch der Konzernleitung gegenüber Betriebsrat Becker mit: ›Halten Sie Ihr Maul!‹ einen traurigen Höhepunkt hatten.« Solche Wortattacken mögen absurd wirken. Handfeste Drohungen mit Gewalt, die an Erpressung heranreichen, sind allerdings nicht mehr witzig, sondern schlicht kriminell. Deutschlandchef Alois Kobler griff in Oberhausen zu diesem Mittel, schildert ein Betriebsratsvorsitzender, und kündigte den Betriebsräten an, er werde seine Kontakte zu den Hells Angels nutzen, wenn der Betriebsrat nicht parieren würde. »Vollkommener Unsinn« sei das, so das Unternehmen. »Es wurde niemand mit den Hells Angels bedroht, schon gar nicht von Seiten des Managements der XXXL-Unternehmensgruppe.« Aber die eidesstattliche Erklärung des Betriebsratsvorsitzenden über diesen Vorfall in Oberhausen, die »nd« vorliegt, spricht eine andere Sprache.

Die Haltung dahinter machte der Inhaber in einem offenen Brief an die Zeitschrift »Möbel Kultur« deutlich. Wenn Gewerkschaften und andere Bedenkenträger nicht in die Schranken verwiesen würden, schrieb er, stünde uns am Ende »die Wiederauferstehung des Kommunismus« bevor. Trotz solchen Vorgehens kann XXXL auf die Unterstützung einflussreicher Persönlichkeiten setzen.

Der österreichische Mutterkonzern ist in seinem Heimatland gut vernetzt. Das Steuersparmodell von XXXLutz wurde entwickelt, als der jetzige österreichische Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) noch Mitinhaber, Geschäftsführer bzw. Aufsichtsratsmitglied bei der XXXLutz GmbH war. Und dass er dem ehemaligen Geschäftspartner seine schützende Hand entzogen hätte, wird nirgendwo berichtet. Im Gegenteil: Antworten auf Nachfragen im österreichischen Parlament zur Steuerflucht des Möbelriesen verweigerte er unter Hinweis auf »abgabenrechtliche Geheimhaltungspflichten«.

Initiative prüft strafrechtliche Relevanz

In Deutschland sicherte sich XXXLutz während der ersten öffentlichen Kritik an seiner Unternehmenspolitik die Fürsprache des ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche Deutschland, Bischof Wolfgang Huber. Im Jahr 2012 gingen erstmals Erzählungen um, dass der Konzern Betriebsratswahlen abblockte, seine Beschäftigten deutlich unter Tarif bezahlte, dafür aber länger arbeiten ließ und Auszubildende massenhaft wie normal Beschäftigte einsetzte. Unter dem Vorsitz von Bischof Huber wurden diese Vorwürfe akribisch aufgelistet. Die »unabhängige« Untersuchung der Zustände bei XXXL mündete Mitte 2013 in dem internen Untersuchungsbericht, demzufolge der Konzern in Einzelpunkten Verbesserungen gelobt.

Tatsächlich trieb es XXXLutz nur wenige Monate später noch wüster. Er schloss von einem Tag auf den anderen seine Münchner Filiale auf der Theresienhöhe, warf die Beschäftigten ohne Vorankündigung und ohne Sozialplan auf die Straße und hinderte sie am Betreten ihrer Arbeitsplätze. Die Möbel der Filiale ließ er in einer Sonderaktion von anderen Beschäftigten verkaufen, wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtete. Zu diesen Vorgängen äußerte sich der Bischof, zum Ärger mancher evangelischen Gemeinde und auch auf ausdrückliche Nachfrage von Journalisten, nicht mehr.

Ob die Methoden von XXXL strafrechtlich relevant sind, lässt derzeit eine Initiative aus Oberhausen prüfen. Sie seien nach dem Strafgesetz Betrug, ist die Gruppe überzeugt und hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht.

Da aber der Konzern bislang weder durch betriebliche und öffentliche Proteste noch durch die Gerichte gestoppt wurde, scheint es so, als werde er nun in Aachen bei der Eingliederung des ehemals selbstständigen Möbelhauses Wohnwelt-Pallen auf ähnliche Weise vorgehen: Die Zerschlagung des Betriebes in fünf GmbHs sei unverhandelbar, lässt er verlauten. Das ist nicht nur für die Betroffenen bitter. Es sind weitere Dramen vorprogrammiert, solange XXXL seinen Expansionskurs mit diesen Mitteln weiterführen kann.

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