Krankengeld nach Umwandlung in Rente steuerpflichtig

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Hat jemand Krankengeld bezogen und wird ihm nachträglich für diese Zeit eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, wird das (grundsätzlich steuerfreie) Krankengeld steuerrechtlich so behandelt, als sei es (steuerpflichtige) Rente.

Auch wenn Betroffene in einem Jahr nur Krankengeld erhalten haben, ist der Teil, der der Rentenhöhe entspricht, nachträglich zu versteuern. So urteilte der Bundesfinanzhofs am 9. Dezember 2015 (Az. X R 30/14).

Aus: metallzeitung Mai 2016

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