Überstunden ansparen: Kein Recht auf Arbeitszeitkonto

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Wollen Arbeitnehmer ein Lebensarbeitszeitkonto in Anspruch nehmen, muss es Regelungen dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geben. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Mitarbeiter nicht. Darauf verweist der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stefan Lunk.

Bei Lebensarbeitszeitkonten sammeln Mitarbeiter über Jahre hinweg Überstunden auf einem Konto an und können diese dann später abfeiern - etwa, um früher in Rente zu gehen. Bietet die Firma so etwas nicht an, sind die Chancen schlecht, das als Einzelner für sich durchzusetzen.

In der Regel bieten Unternehmen so ein Modell für die ganze Belegschaft an. Ist das nicht der Fall, sollte der Betriebsrat versuchen, eine solche Regelung auszuhandeln.

Ausbildungsplatz: 41 000 Lehrstellen sind unbesetzt

Die Diskrepanz zwischen angebotenen Ausbildungsplätzen und Bewerbern wächst. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 41 000 unbesetzte Lehrstellen und rund 20 700 unversorgte Bewerber, wie aus dem Berufsbildungsbericht 2016 hervorgeht. Rechnerisch kamen auf 100 Schulabgänger, die eine Lehrstelle suchten, 103,7 Angebote.

»Die Möglichkeit, eine duale Ausbildung zu beginnen, ist so groß wie nie«, sagte dazu Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Hauptproblem sei es, Bewerber und Betrieb zusammenzubringen, so Wanka. Das liege laut Bericht einerseits am demografischen Wandel und einem anhaltenden Trend zu studieren, aber auch daran, dass einige Berufe weniger gefragt seien. Dazu zählen etwa Klempner, Metzger, Bäcker oder eine Ausbildung in der Gastronomie.

5,6 Milliarden Stunden Arbeitszeit ungenutzt

In Deutschland besteht eine Arbeitskraftreserve von rund 5,6 Milliarden Stunden. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Danach wollten im Jahr 2014 Jobsucher 4,25 Milliarden Stunden arbeiten. 1,35 Milliarden Stunden kamen durch Wünsche von Beschäftigten hinzu, ihre Arbeitszeit auszuweiten.

Die Quote der Arbeitszeitwünsche von Jobsuchern am gesamten potenziellen Arbeitsvolumen lag 2014 bei sieben Prozent und damit etwas über der rein personenbezogenen Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent. Berücksichtigt man zusätzlich die Verlängerungs- und Verkürzungswünsche bei der Arbeitszeit der Erwerbstätigen, erhöht sich die Quote auf neun Prozent.

In den vergangenen Jahren nahmen die nicht genutzten Arbeitskraftreserven ab: 2009 lag sie mit 10,9 Prozent noch fast zwei Prozentpunkte höher als 2014. Der Rückgang beruht nicht nur auf der gesunkenen Zahl der Arbeitslosen, sondern auch darauf, dass mittlerweile weniger Erwerbstätige ihre Arbeitszeit verlängern möchten und auch das Volumen der Verlängerungswünsche sank.

Um die noch vorhandenen Arbeitszeitreserven besser ausschöpfen zu können, kämen der Qualifizierung ebenso wie der flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit eine große Bedeutung zu. Auch günstigere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnten die Auslastung des Arbeitsangebots verbessern.

Junge Eltern pro Woche über 60 Stunden beschäftigt

Junge Eltern sind mehr als 60 Stunden in der Woche mit der Kinderbetreuung, im Haushalt und ihrem Beruf beschäftigt. Mütter von zwei Kindern, von denen das jüngere noch nicht schulpflichtig ist, wenden dafür im Schnitt etwa 61 Wochenstunden auf, teilte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung mit.

Die Beschäftigung setze sich zusammen aus Tätigkeiten im Haushalt (23 Stunden), der Kinderbetreuung (17) sowie aus Erwerbsarbeit (15) und dem Pendeln etwa zum Job (7). Mit zunehmendem Alter der Kinder reduziere sich die aufgewendete Zeit auf etwa 56 Wochenstunden.

Männer verbringen deutlich weniger Zeit für Kinderbetreuung und Haushalt als Frauen. Im Gegensatz arbeiten sie pro Woche doppelt so lang im Beruf und bleiben auch im Lebensverlauf länger erwerbstätig. Agenturen/nd

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