Castor-Gegner durften festgesetzt werden
Karlsruhe. Demonstranten wie etwa Atomkraftgegner können vorbeugend in Gewahrsam genommen werden, um konkrete Straftaten zu verhindern. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in zwei am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichen Beschlüssen. Die beiden Beschwerdeführer hatten 2011 beim niedersächsischen Ort Dannenberg das Gleisbett für einen Zugtransport mit Atommüll untergraben und waren deshalb auf richterliche Anordnung für rund 40 Stunden bis Ende des Transports festgehalten worden. (Az. 2 BvR 1833/12 u. 2 BvR 1945/12) Den Verfassungshütern zufolge war die die richterliches Anordnung zur Ingewahrsamnahme noch verhältnismäßig und verletzte nicht die Grundrechte der Betroffenen. Auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention seien vorbeugende Ingewahrsamnahmen zulässig, wenn damit konkrete Straftaten verhindert werden sollen. Allerdings müsse sich der Betroffene zuvor etwa durch aktives Handeln »unwillig gezeigt haben«, diese Tat zu unterlassen. Dies sei bei den Klägern der Fall gewesen. Mit der Ingewahrsamnahme sei verhindert worden, dass sie während des Castortransports »weitere Straftaten am Gleisbett« begehen. AFP/nd
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