Fünf Jahre Haft für Auschwitz-Wachmann
Detmold. Für die Beihilfe zum Mord an 170 000 Häftlingen im Konzentrationslager Auschwitz ist ein ehemaliger SS-Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Detmold sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 94 Jahre alte Reinhold Hanning als Wachmann zum Funktionieren der Mordmaschinerie in Auschwitz beigetragen hat. »Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert«, sagte Richterin Anke Grudda zu Beginn der Urteilsbegründung. Hanning hatte im Prozess zugegeben, Mitglied der SS-Wachmannschaft gewesen zu sein und vom Massenmord gewusst zu haben. Er war von Anfang 1942 bis Juni 1944 in dem Vernichtungslager eingesetzt. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft gefordert hatte. Hannings Verteidiger hatten Freispruch beantragt. Es seien im Prozess keine Beweise für die direkte Beteiligung Hannings an konkreten Taten vorgelegt worden. Er habe zu keinem Zeitpunkt Menschen getötet, geschlagen oder dabei geholfen. dpa/nd
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