Zu viele Stufen, enge Türen, defekte Lifte

Berliner Behindertenverband evaluiert die Politik der Regierung und kritisiert die neue Bauordnung

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.
Die neue Bauordnung ist aus Sicht des Berliner Behindertenverbandes ein großes Ärgernis. Auch die Oppositionsparteien grenzen sich im Wahlkampf von der Behindertenpolitik des Senats ab.

Am 9. Juni hat das Abgeordnetenhaus eine neue Bauordnung beschlossen - mit etlichen Defiziten, sagt der Berliner Behindertenverband. So gebe es keinen Bausachverständigen für Barrierefreiheit, obwohl sich der Senat in den »Zehn behindertenpolitischen Leitlinien« von 2015 dazu verpflichtet hatte. Diese wurden verabschiedet, um die UN-Behindertenkonvention umzusetzen.

Bei Neubauten mit mehr als vier Geschossen muss nun ein Drittel der Wohnungen barrierefrei sein, ab 2020 die Hälfte. Alexander Spies von den Piraten sagt, die so geschaffenen Wohnungen reichten bei weitem nicht aus. Zumal 2015 nur 7,5 Prozent der angebotenen Wohnungen stufenfrei zugänglich gewesen sind.

Auch Elke Breitenbach, Sprecherin für Inklusion der LINKEN, spricht von etwa 50 000 fehlenden barrierefreien Wohnungen. Schon jetzt könnten viele Hochbetagte ihre Wohnungen nicht mehr verlassen oder ihre Bäder nicht mehr nutzen. Alle Änderungsanträge der Opposition zur Bauordnung seien vom rot-schwarzen Senat abgelehnt worden. Schlimmer noch: Eine Studie mit dem Ergebnis, dass barrierefreies Bauen durchaus kostenneutral möglich sei, hätte der Bausenator bis kurz vor der Abstimmung zurückgehalten.

Aber nicht nur für barrierefreien Wohnungsneubau sieht es schlecht aus, auch für den alten Bestand gibt es kaum gute Aussichten. Ein großes Hindernis für die Barrierefreiheit ist dort die Rückbaupflicht. Demnach kann zwar mit Einverständnis des Vermieters und öffentlichen Geldern etwa ein barrierefreies Bad eingebaut werden, der Mieter muss dies bei Auszug jedoch rückgängig machen - und zwar auf eigene Kosten. Dafür verlangen Vermieter den Nachweis eines entsprechend gefüllten »Rückbaukontos«. Dieses mit mehreren tausend Euro zu füllen ist Behinderten, die etwa von Grundsicherung oder anderen staatlichen Leistungen leben, schlicht unmöglich. Ein Rückbauverbot, wie es Betroffene fordern, kann nur auf Bundesratsinitiative hin umgesetzt werden.

Auch in Fragen der Mobilität gibt es Veränderungsbedarf. Zwar werden nach und nach auch die U-Bahnhöfe mit Fahrstühlen ausgestattet - aber die bereits bestehenden Lifte sind häufig defekt. Der Hauptstadt fehlt es zudem an barrierefreien Taxis - ganze sieben von insgesamt 7700 Fahrzeugen sind entsprechend ausgestattet. Über den bestehenden Sonderfahrdienst, der Lücken im öffentlichen Nahverkehr schließen soll, gibt es jede Menge Klagen, zum Beispiel über eine wenig serviceorientierte Zentrale. Für den nächsten Doppelhaushalt stellte Burgunde Grosse, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD, immerhin eine Anschubfinanzierung in Aussicht, mit der das Angebot geeigneter Taxis ausgebaut werden soll.

Die Opposition kritisiert auch die »behindertenpolitischen Leitlinien«. Jasenka Villbrandt (Grüne), Sprecherin für Soziales, nennt sie ein »schönes, geduldiges Papier«, das sich die Baufachleute in Senat und Abgeordnetenhaus nicht einmal angesehen hätten. Dem schließt sich Breitenbach an: »Nicht eine konkrete Maßnahme, keine Rede von Kosten oder Terminen.«

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