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Mindestens 3,2 Prozent mehr Mindestlohn

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Wiesbaden. Die wichtigste Zahl zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns steht fest. Der durchschnittliche tarifliche Stundenlohn ist von Dezember 2014 bis einschließlich Juni 2016 um 3,2 Prozent gestiegen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden berichtete. Dieser Wert ist die Berechnungsgrundlage, wenn zum Monatsende die Kommission aus Gewerkschaftern und Arbeitgebern über die nächste Stufe des Mindestlohns entscheidet, die zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Die Gewerkschaften fordern allerdings die Einbeziehung der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst sowie in der Metall- und Elektroindustrie. Beide Verträge sind schon ausverhandelt, wirken sich aber erst in der zweiten Jahreshälfte auf die Gehälter aus. Mit diesen beiden Abschlüssen wäre der Tarifindex auf 4,4 Prozent gestiegen, teilte das Bundesamt mit. dpa/nd

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