Prinzipiell richtig

Jörg Meyer über das Gerichtsverfahren des Personalrats vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegen seinen Dienstherrn

  • Lesedauer: 1 Min.

»Es ging hier um drängende Maßnahmen, die keinen Aufschub duldeten. Darum konnten wir das sperrige und bürokratische Mitbestimmungsverfahren nicht einhalten. Aber das versteht ihr doch, Kolleginnen und Kollegen. Ihr wollt doch auch, dass es voran geht.« Diese fiktive Bemerkung könnte in vielen Betrieben landauf, landab täglich fallen. Nun zog der Personalrat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor Gericht, weil der Dienstherr angesichts hoher Flüchtlingszahlen flugs mehr Personal einstellte und Schichtarbeit anordnete, ohne den Personalrat einzubinden. Das verstehen Sie doch, oder ... Jaja, das verstehen wir. Nicht.

Die Umgehung der Mitbestimmungsregeln ist ein Gesetzesbruch. Auch wenn dieser mit Ansage geschieht, macht es das nicht besser. Dass überdies der Betrieb in Dienststellen und Verwaltungen bei der kleinsten Unregelmäßigkeit zusammenzubrechen droht, ist nicht die Schuld der dort Arbeitenden, sondern Ergebnis der Sparorgien der letzten Jahrzehnte. Und es war das richtige Zeichen, dass der Personalrat vor Gericht gezogen ist. Denn die Schichtarbeit der KollegInnen im BAMF von heute ist die Arbeitsverdichtung anderswo von morgen. Dafür gibt es Mitbestimmung: zum Schutz und damit Chefs nicht durchstellen können, wie es ihnen gefällt.

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