»Ella« darf zum Schlachtensee

Verwaltungsgericht kippte saisonales Hundeverbot in Steglitz-Zehlendorf

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat zum zweiten Mal ein am Schlachtensee und an der Krummen Lanke verhängtes Hundeverbot für rechtswidrig erklärt.

Nicht selten werden Ämter und Behörden als unflexibel und bürokratisch beschrieben. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zeigte sich jedoch außerordentlich ideenreich, um bellende Vierbeiner vom neun Kilometer langen Uferweg des Schlachtensees und der Krummen Lanke fernzuhalten. Nachdem das Bezirksamt erst im Dezember vor Gericht mit dem Versuch gescheitert war, den Uferweg zur Badestelle zu deklarieren - an freien Uferplätzen besteht nach dem Hundegesetz ein Hundeverbot - ersannen die Behörden für 2016 einen neuen juristischen Maulkorb. Sie verboten den Hundeauslauf auf dem Weg am Wasser in der Saison zwischen April bis Oktober. Diesmal nicht nach dem Hundegesetz, sondern nach dem Grünanlagengesetz und dem Landeswaldgesetz.

Für das Südufer mit seinen Grünanlagen ist der Bezirk zuständig, für das bewaldete Nordufer das Landesforstamt und die Senatsverwaltung für Umwelt. Sie alle plädieren für ein Hundeverbot an beiden Seen, und sie haben sich dabei regelrecht festgebissen. Die Begründung: Es komme immer häufiger zu Konflikten zwischen Erholungssuchenden ohne Hund und Erholungssuchenden mit Hund. Gegen dieses Verbot klagte ein Hundebesitzer, der mit seiner Familie und seinem angeleinten ungarischen Jagdhund »Ella« am See nur friedlich entspannen will.

Am Mittwoch verhandelte das Verwaltungsgericht. Das Bezirksamt malte ein Horrorszenario von den Zuständen an Schlachtensee und Krummer Lanke an die Wand. Nichthundebesitzer würden von den Vierbeinern belästigt, zugebellt, bedroht, beschlabbert. Kaum ein normaler Mensch traue sich noch in das Erholungsgebiet. Die professionellen Hundeausläufer mit fünf, sechs Tieren würden sich zu einer regelrechten Plage entwickeln und seien im Ernstfall völlig überfordert, die Tiere zu kontrollieren. Außerdem würden die Badegewässer verunreinigt, die Uferböschung zerstört und der Tierwelt rund um die Gewässer schwere Schäden zugefügt. Schließlich, so die Argumentation der Behörden, könnten die Hundehalter ja den oberen Waldweg nutzen, da gebe es keine Konflikte. Wenn das Gericht dem Einspruch des Hundebesitzers folgen würde, werde man nicht umhinkommen, den See früher oder später völlig einzuzäunen.

Der Einspruch erhebende Kläger hingegen zeichnete ein Bild der völligen Harmonie in den Uferzonen. »Sie leben in einer Märchenwelt, die mit der Realität nichts zu tun hat«, warf der Jurist, der seine Sache selbst vertrat, der zuständigen Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) vor. Das wahre Problem seien Dreck und Müll auf den Uferwegen, erklärte er.

Dem Gericht waren zahlreiche Unterlagen und Beschwerden von Bürgern vorgelegt worden. Doch die belegen, dass es vor allem die Disziplinlosigkeit einiger Hundebesitzer ist, die zu Konflikten führt, weil sie ihre Tiere frei herumlaufen ließen. Hier steht das Bezirksamt in der Pflicht, mit Ordnungsmaßnahmen die Lage zu verbessern. Das Gericht konstatierte, dass innerhalb der letzten zwei Jahre nur sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden. Kein Beleg dafür, dass die Lage dramatisch angespannt sei. Das Gericht zeigte viel Verständnis für die Sorgen und Nöte des Bezirksamtes. Die Probleme an Schlachtensee und Krummer Lanke seien aber nicht durch neue und gesetzwidrige Verbote zu lösen, sondern nur durch bessere Kontrolle.

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