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Bund zu Beschluss über G36-Ausfuhr verurteilt

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Frankfurt am Main. Die Bundesregierung und ihre Behörden müssen eine Entscheidung treffen, ob der Waffenhersteller Heckler & Koch Teile seines Sturmgewehrs G36 nach Saudi-Arabien liefern darf. Dazu hat das Verwaltungsgericht Frankfurt den Bund am Donnerstag verurteilt. Zweieinhalb Jahre nach dem Antrag auf Genehmigung habe das Rüstungsunternehmen einen Anspruch auf eine Entscheidung der Politik - ob positiv oder negativ. Den Antrag von Heckler & Koch, den Bund auch zur Genehmigung des Geschäfts zu verurteilen, wies die Kammer aber zurück. In Saudi-Arabien gibt es seit längerem eine Lizenzfertigung von G36-Gewehren. Die Ausfuhr von Komponenten und Ersatzteilen ist Heckler & Koch bereits 2006 von der Bundesregierung zugesichert worden. dpa/nd

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