Unternehmen darf nur beschränkt Kies abbauen

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Chemnitz. Ein Kieswerk in der Radeburger-Laußnitzer Heide darf den Rohstoff dort nur eingeschränkt abbauen. Das sieht das Raumordnungsverfahren vor, das nun von der Landesdirektion Sachsen abgeschlossen wurde. Die Ottendorf-Okrilla GmbH & Co. KG hatte für den Abbau von Kies im Landkreis Meißen eine Fläche von 107 Hektar beantragt. Unter anderem aus Gründen des Naturschutzes wurde nur weniger als die Hälfte der Fläche bewilligt, teilte die Behörde am Freitag in Chemnitz mit. Der Nabu Sachsen begrüßte die Entscheidung. Viele der Einwendungen der Naturschützer seien berücksichtigt worden, hieß es in Leipzig. So gebe es umfangreiche Auflagen zum Artenschutz. dpa/nd

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