Südafrika: 800 Anklagepunkte gegen Zuma

Gericht wies Berufung des Staatspräsidenten zurück

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Johannesburg. Der Druck auf den südafrikanischen Präsidenten Jacob Zuma wegen mutmaßlicher Korruption wächst weiter: Ein Gericht in Pretoria wies am Freitag Zumas Berufung gegen die Wiederaufnahme eines Prozesses zurück, bei dem es um insgesamt 800 Anklagepunkte im Rahmen eines jahrzehntealten Rüstungsvertrags gehen soll. Die Argumente im Berufungsantrag des Präsidenten seien wenig stichhaltig, urteilte Richter Aubrey Ledwaba. Dem Präsidenten bleibt jetzt noch der Gang vor das Verfassungsgericht.

In dem Fall geht es um die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft aus dem Jahr 2009, die Klagen gegen Zuma im Zusammenhang mit einem milliardenschweren Rüstungsvertrag wegen Formfehlern fallen zu lassen. Dem Vorsitzenden der regierenden Partei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) waren unter anderem Korruption, Geldwäsche und Betrug vorgeworfen worden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ebnete Zuma damals den Weg zur Präsidentschaft.

Auf Antrag der Oppositionspartei Demokratische Allianz hatte ein Gericht in Pretoria im April dieses Jahres die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen. Es urteilte, die Klagen seien zu Unrecht fallen gelassen worden, die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft sei »unlogisch« gewesen.

Zumas Position ist bereits durch eine Reihe von Skandalen geschwächt. Erst im März hatte ihm das Oberste Gericht des Landes Verfassungsbruch vorgeworfen, weil er Steuergelder für den Umbau seiner Privatresidenz missbraucht hatte. AFP/nd

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