Verfassungsgericht: »All Cops Are Bastards« ist Meinungsfreiheit

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Karlsruhe. Das öffentliche Zeigen der Buchstabenkombination ACAB als Abkürzung für »All Cops Are Bastards« (Alle Polizisten sind Bastarde) ist an sich noch keine strafbare Polizistenbeleidigung, entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag. Die Äußerung sei zunächst nur Ausdruck einer »allgemeinen Ablehnung der Polizei« und insoweit vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Verurteilung setze voraus, dass sich die Äußerung auf eine überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht, heißt es in dem Beschluss. Die Verfassungshüter hoben damit Verurteilungen von Fußballfans wegen Beleidigung auf. Einer der Kläger hatte auf der Hose die Buchstaben ACAB getragen und war auf dem Weg aus einem Fußballstadion an Bereitschaftspolizisten vorbeigelaufen. Im zweiten Fall hatte der Kläger die Buchstaben aus einem Transparent gelöst und im Stadion hochgehalten. AFP/nd

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