Die Kosten sind höher als der Nutzen

Im offiziellen Evaluationsbericht zum Bildungs- und Teilhabepaket fällt die Kritik vernichtend aus

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Es sollte armen Kindern die Teilnahme an Vereinssport und Nachhilfestunden ermöglichen: Doch das Teilhabepaket fällt nun auch in einer offiziellen Langzeituntersuchung weitgehend durch.

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für bedürftige Kinder aus armen Haushalten ist ein Rohrkrepierer, da sind sich Sozialverbände und Opposition einig. Von der damaligen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wurde das BuT im Jahre 2011 auf den Weg gebracht, um den Kindern die Teilnahme an Schulmittagessen, Nachhilfe und Klassenfahrten zu ermöglichen. So die offizielle Begründung. hinter den Kulissen war aber allen Beteiligten klar, dass es der Ministerin vor allem darum ging, die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes möglichst billig umzusetzen. Die Karlsruher Richter hatten bemängelt, dass bei der Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze ein »kinderspezifischer Bedarf« überhaupt nicht ermittelt worden sei. Um die Regelsätze nicht erhöhen zu müssen, schnürte von der Leyen das Paket, an dessen Inhalt viel zu wenige Kinder kommen. Immer wieder gab und gibt es Klagen von Vereinen und Verbänden, dass die Leistungen bei den Familien nicht ankommen. Die für das Paket zuständigen Kommunen sind oft überfordert.

Seit ein paar Tagen liegt die hochoffizielle Evaluation zum BuT vor, die das Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegeben hatte. An diesem »mehrdimensionalen Forschungsvorhaben«, das über drei Jahre lief, waren gleich mehrere Akteure beteiligt: das Statistische Bundesamt, das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung sowie das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen. Die Autoren befragten für ihre Untersuchung beide Seiten, also Verwaltungsmitarbeiter und Antragsteller.

Demnach sind die Leistungen viel zu niedrig angesetzt, etwa beim Schulbedarf. Dort verweisen die Autoren auf Aussagen von Betroffenen, wonach »die tatsächlichen Kosten deutlich höher sind als die 100 Euro, die über die BuT Leistungen jährlich zur Verfügung stehen«. So seien die Leistungen »je nach Schulklasse« unterschiedlich. »Bei Einschulung oder für die höheren Klassen müssten sie deutlich höher sein.«

Vernichtende Kritik kommt aus der kommunalen Verwaltung, wo die sogenannten Leistungsstellen angesiedelt sind. Aus deren Sicht »seien die Kosten für die BuT-Leistungen höher als ihr Nutzen«. Das Paket wird seinem Ruf als »Bürokratiemonster« offenbar vollauf gerecht. Die Praktiker empfehlen stattdessen, einen Großteil »in die Verantwortung der Schulen zu geben«. Derzeit sind oft die Jobcenter zuständig, obwohl es dort kaum pädagogische Kompetenz gibt.

Ein »weniger radikaler Vorschlag« aus der Verwaltung: Die Bildungspaket- und Hartz-IV-Leistungen sollen mit demselben Formular beantragt werden. »Damit könne vermieden werden, dass den Leistungsberechtigten Leistungen verloren gehen.« Tatsächlich kritisieren Sozialverbände immer wieder, dass die Betroffenen oftmals nicht wüssten, dass es entsprechende Angebote gibt.

Auch bei der Finanzierung von Schülernachhilfe hapert es ganz gewaltig. So würden vor Ort »konkrete Weisungen und gesetzliche Vorgaben vermisst«. Das beinhalte auch »klarere Vorgaben bei der Prüfung von Anträgen auf Lernförderung geben und die klare Definition von Kriterien«. So gibt es derzeit nur Nachhilfe, wenn die Schüler versetzungsgefährdet sind. Lehrer bemängeln, dass die Hilfe so oft zu spät kommen. Bereits ab der Note »ausreichend«, so heißt es im Bericht, sollte eine Förderung möglich sein.

Wie groß der grundsätzliche Bedarf an Hilfen ist, zeigt die Zählung der Autoren. Demnach kommen etwa 3,1 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für Leistungen in Betracht.

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