Affäre um herrenlose Häuser beschäftigt BGH

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Leipzig. Die Affäre der sogenannten herrenlosen Häuser im sächsischen Leipzig beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Am 19. Juli werde der 5. Strafsenat in Leipzig über den Freispruch ehemaliger Mitarbeiter des Leipziger Rechtsamtes verhandeln, teilte der BGH am Dienstag mit. Ihnen wurde vorgeworfen, beim Verkauf von Immobilien nicht immer die rechtmäßigen Erben gesucht und informiert zu haben. Das Landgericht Leipzig sah den Vorwurf der Untreue und des Betrugs jedoch nicht als erwiesen an und sprach die drei früheren Rathausmitarbeiter sowie eine Rechtsanwältin 2014 frei. Über die Revision der Staatsanwaltschaft wird nun der BGH entscheiden. Hintergrund des Skandals waren die vielfach ungeklärten Grundstücksverhältnisse nach dem Mauerfall. In Leipzig war es üblich, für leer stehende Gebäude gesetzliche Vertreter zu bestellen. Diese veräußerten die Immobilien, der Erlös ging auf städtische Verwahrkonten. dpa/nd

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