Check24 von Richtern gecheckt

Urteil: Vergleichsportale sollen für mehr Transparenz sorgen – über sich selbst

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.

»51 mal Testsieger«, die Fernsehwerbung von Check24 strotz nur so vor Eigenlob. Autokredit für 0,99 Prozent Zinsen? Mit dem Vergleichsportal kein Problem. Doch der Verband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wirft dem angeblich unabhängigen Verbraucherportal unlauteren Wettbewerb vor und zog vor Gericht. Vor allem verschweige es, dass es für den Abschluss von Verträgen eine Provision erhalte – bis zu drei Mal so viel wie ein gewöhnlicher Makler –, und es ignoriere gesetzliche Beratungspflichten. Über Check24 kann man nämlich nicht nur Konditionen vergleichen, sondern auch Verträge abschließen.

Das Landgericht München I gab den Klägern nun in Teilen recht: Ein Vergleichsportal, das von den Versicherern für abgeschlossene Verträge Erfolgshonorare kassiert, muss sich deutlich als Makler zu erkennen geben, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Dies schreibe die Versicherungsvermittlerverordnung vor. Außerdem müsse der Kundenbedarf genau ermittelt werden. Beispielsweise ob bei einer Haftpflichtversicherung das Fahrrad mitversichert werden soll.
Bisher findet sich der Hinweis auf die Maklertätigkeit von Check24 lediglich in einem unscheinbaren Button »Erstinformation« in der Fußzeile der Internetseite. »Die Infos sind nicht ausreichend«, hatte Richterin Barbara Clementi in der Verhandlung gesagt.

Check24-Geschäftsführer Christoph Röttele zeigte sich dennoch »zufrieden«. Das Urteil habe das Geschäftsmodell bestätigt und somit die Hauptangriffspunkte des BVK »weitgehend entkräftet«, erklärte er.

Zwei Mal schon hatten die Streitparteien vor Gericht verhandelt. Ein Vorwurf des BVK hatte gelautet, Check24 erfülle nicht die Anforderung einer objektiven Marktbetrachtung. Dem Gericht genügt aber das Tarifauswahlverfahren, das den (laschen) gesetzlichen Vorgaben für Makler entspricht. »Ein Makler muss nicht bei jeder Beratung den Markt neu sondieren«, erläuterte Richterin Clementi. Zweifel an der Qualität der Vergleichsportale bleiben also auch nach dem Urteil bestehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte das Urteil »vollumfänglich« und sieht nun politischen Handlungsbedarf. So gebe es erhebliche Defizite bei der Kontrolle von Vergleichsportalen durch die Gewerbeaufsicht und Mängel bei der Regulierung. Stichproben in populären Vergleichsportalen zeigen laut vzbv die Schwächen. Da würden nur Finanzprodukte bewertet, die man dort auch online abschließen kann, was nicht ersichtlich sei. Anbieter, die besonders hohe Provisionen zahlen, stünden ganz oben auf den Hitlisten. Umgekehrt fehle bei Kfz-Versicherungs-Vergleichen der (preisgünstige) Marktführer HUK-Coburg.

Daher müssten die Portale deutlich machen, welche »Marktabdeckung« ihre Vergleiche erzielen, fordert vzbv-Experte Lars Gatschke gegenüber »nd«. »Was sind die Grundlagen des Rankings, nach welchen Regeln wird bewertet und wann war die letzte Aktualisierung?« Auch die Höhe der Provisionszahlung müsse veröffentlicht werden. Laut Gatschke müsse der Gesetzgeber endlich den Besonderheiten der Vergleichsportale Rechnung tragen. Nötig sei zudem eine Aufsicht durch die BaFin, die Makler, Banken und Versicherer kontrolliert.

Auch juristisch dürfte der Fall noch nicht beendet sein. Check24 wie auch die Versicherungskaufleute hatten bereits klar gemacht, dass sie eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs anstreben.

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