Auschwitz-Urteil hat noch keine Rechtskraft
Lüneburg. In einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse ist das Urteil auch ein Jahr später noch nicht rechtskräftig. Der heute 95 Jahre alte Oskar Gröning war am 15. Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl Nebenklage als auch Verteidigung legten Revision ein, nun muss der Bundesgerichtshof darüber entscheiden. »Wann damit zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar«, sagte Erna Besirovic von der Pressestelle des Gerichtes. epd/nd
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