Für Anzeige im Fall Hahn fehlen Informationen
Hahn. Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz muss nachliefern: Nach dem geplatzten Verkauf des Flughafens Hahn fehlen bei seiner Strafanzeige gegen den Käufer Informationen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz sagte am Freitag: »Die bisher vorliegenden Informationen erlauben noch keine abschließende Bewertung des Anfangsverdachts einer Straftat.« Dem Ministerium sei daher »Gelegenheit zur Ergänzung der Strafanzeige gegeben worden«. Die Landesregierung wirft dem Investor Shanghai Yiqian Trading Fälschung eines Bankbelegs und arglistige Täuschung vor. Den Vertrag hat sie angefochten, um wieder mit anderen Bietern zu verhandeln. Der hoch defizitäre Flughafen gehört bisher größtenteils dem Land Rheinland-Pfalz und zum kleinen Teil Hessen. Wird nicht bald ein seriöser Käufer gefunden, droht die Insolvenz. dpa/nd
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