Gesetz zum Abbau von Barrieren zugestimmt

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesrat billigte Mitte Juni 2016 das Gesetz zur Barrierefreiheit in Bundesbehörden. Mit der Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes, die zuvor der Bundestag bereits verabschiedet hat, werden Bundesbehörden verpflichtet, Barrieren in Gebäuden und in der Kommunikation mit den Bürgern zu beseitigen und über Fortschritte und Versäumnisse Rechenschaft abzulegen.

Bescheide sollen künftig auch in leichter Sprache verschickt werden, wo dies nötig ist, etwa an geistig behinderte Menschen. Sehbehinderte können ihre Blindenhunde mitnehmen, wenn sie Behörden aufsuchen oder dort arbeiten. Eine Schlichtungsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Bundes soll vermitteln und Lösungen suchen, bevor es zu Klagen gegen bestehende Barrieren kommt. Außerdem erhalten die Behinderten- und Selbsthilfeverbände mehr Geld.

Deutschland hinkt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hinterher. Sie verlangt die vollständige Zugänglichkeit aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Betroffenenverbände und die Opposition kritisieren, dass die Novelle das Tempo kaum erhöht. Vorschriften für die Privatwirtschaft hatte die CDU abgelehnt. epd/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.