Ferienwohnungsverbot geht erneut vor Gericht
Die Online-Plattform Wimdu legt nach dem Scheitern ihrer Klage gegen das Ferienwohnungsverbot in Berlin Revision ein. »Wir sind zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht zu einem anderen Ergebnis kommen wird«, sagte Wimdu-Anwalt Péter Vida am Dienstag. Das Unternehmen glaube, dass die höhere Instanz die Grundrechte auf Eigentum und Berufsausübungsfreiheit sowie den Gleichheitsgrundsatz stärker gewichten werde. Wimdu und drei weitere Vermieter waren Anfang Juni mit ihrer Klage gegen das Zweckentfremdungsverbot vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Sie hatten das Gesetz als unverhältnismäßig kritisiert. Die Richter wiesen dies als unbegründet ab. Die Beeinträchtigung sei gerechtfertigt, weil dadurch Wohnraum zurückgewonnen werde. Wohnungen dürfen in Berlin nur noch in Ausnahmefällen an Touristen vermietet werden. Wer es ohne Genehmigung dennoch tut, riskiert bis zu 100 000 Euro Bußgeld. dpa/nd
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