Paris: Verfassungsrichter billigen Vorgehen bei Arbeitsrechtsreform
Paris. Das französische Verfassungsgericht hat das umstrittene Vorgehen der Regierung bei der Reform des Arbeitsrechts gebilligt. Das Gericht erklärte am Donnerstagabend, Staatschef François Hollande und sein Kabinett hätten die gesetzlichen Vorschriften eingehalten, als sie die Vorlage ohne jede Debatte und Abstimmung durchs Parlament drückten. Damit wiesen die Richter eine Beschwerde unter anderen von Abgeordneten aus Hollandes Sozialistischer Partei zurück. Die Regierung hatte die bei Linken, Gewerkschaften, aber auch Rechten umstrittene Reform im Juli mit einem Schnellverfahren endgültig durchs Parlament gedrückt. Sie machte dafür in allen drei Lesungen von dem Verfassungsparagrafen 49-3 Gebrauch, nach dem ein Gesetz ohne jede Befassung der Nationalversammlung beschlossen werden kann, wenn es keinen erfolgreichen Misstrauensantrag gegen die Regierung gibt. Der Gewerkschaftsbund Force Ouvrière (FO) kündigte an, weitere juristische Schritte zu prüfen. Die Arbeitsrechtsreform sieht unter anderem vor, die 35-Stunden-Woche und den Kündigungsschutz zu lockern. AFP/nd
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