Das verordnete Schweigen gilt weiter

Deutschland und die EU-Gremien verweigern sich Konsequenzen gegenüber der Türkei

  • Roland Etzel
  • Lesedauer: 5 Min.
Muss es nach den alarmierenden Vorgängen in der Türkei nicht ein Umdenken in der EU im Verhältnis zu Ankara geben? Wien hat dazu deutlich Ja gesagt. Berlin und Brüssel aber lavieren weiter.

Nach 26 000 Festnahmen und 80 000 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst, der willkürlichen Schließung von Kliniken, Schulen, Medien jeglicher Art in der Türkei innerhalb von nur drei Wochen ist die Schmerzgrenze längst überschritten. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission hätten längst deutliche Worte des Protestes gegenüber Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan finden müssen. Und nicht nur das.

Selbst wenn man Erdogans Märchen von der Putschistenbestrafung wider eigene Überzeugung unwidersprochen lässt und selbst wenn man die immer weitere Kreise ziehende Jagd auf Andersdenkende als innere Angelegenheit der Türkei durchgehen lässt - auch dann wären praktische Konsequenzen im Verhältnis zu Ankara zwingend erforderlich, weil sie der Beschlusslage entsprächen. Konkret müsste die EU ihre Verhandlungen mit der Türkei zu deren Beitritt sofort abbrechen.

Gründe dafür gibt es viele, seien es die Schließung von Fernsehsendern, Verlagen und Zeitungen, seien es der bereits lange vor den Putschereignissen entfesselte Krieg gegen das eigene Volk im kurdische Landesteil oder die gravierende Einschränkung der Demonstrations- und Meinungsfreiheit. Selbst wenn Brüssel da noch Verhandlungspotenzial sehen möchte - allein schon das unverantwortliche Palaver über die Wiedereinführung der Todesstrafe, die der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim ins Spiel brachte, hätte zum sofortige Ende der Verhandlungen führen müssen, weil die Türkei damit vertragsbrüchig geworden ist.

Am 2. August 2002 hatte das türkische Parlament ein Gesetz »zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten« angenommen. Zwei Jahre später wurde Todesstrafe »für alle Zeiten« gesetzlich abgeschafft. Selbst wenn nach den Bestimmungen des von Erdogan verhängten Ausnahmezustandes manches an Terror und Willkür jetzt »rechtens« sein sollte, auf keinen Fall gehört dazu die Wiedereinführung der Todesstrafe. Absprachen mit der EU, der es vor 15 Jahren vor allem um die Nichtvollstreckung des gegen Kurdenführer Abdullah Öcalan verhängten Todesurteils ging, sehen vor, dass auch eine öffentliche Debatte bereits zur Suspendierung der Gespräche ausreicht. Wenn diese Debatte der Ministerpräsident anstößt, ist dies auf jeden Fall gegeben.

Aber davor will man in Berlin und Brüssel krampfhaft die Augen verschließen. Man fürchtet Ankaras beträchtliches Drohpotenzial. Neben der militärstrategischen Bedeutung der Türkei als westlicher Vorposten zur Kontrolle des Nahen und Mittleren Ostens ist es vor allem der im Frühjahr geschlossene Flüchtlingspakt, mit dem sich die EU in Erdogans Geiselhaft begeben hat.

Derzeit verhindert die türkische Polizei Fluchten von der türkischen Küste Richtung Europa, vor allem Griechenland, konsequent. Lässt man die Schlepper und Seelenverkäufer aber wieder gewähren, drohen erneut Tausende unkontrollierte Abfahrten mit den bekannten Folgen. Damit der türkische Staat dies verhindert, hat er von der EU Milliarden an Euro zugesagt bekommen, teilweise schon erhalten und bleibt weiter Beitrittskandidat. Aber das reicht Erdogan nicht. Er verlangt nichts weniger als die Visafreiheit für alle türkischen Bürger in alle EU-Staaten und zwar per Ultimatum bis Oktober.

Sich jetzt Gedanken darüber zu machen, also einen »Plan B« zu haben, wenn Erdogan das Abkommen aufkündige sollte, wird von der Bundesregierung allerdings strikt verweigert. So hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Kofler, gefordert, das Abkommen müsse überprüft werden, weil rechtsstaatliche Prinzipien in der Türkei nicht mehr eingehalten würden. Geht derlei Erkenntnis an Kanzleramtsminister Peter Altmaier vorbei? Mit einem Ja täte man ihm wohl unrecht. Er ist nur auch in dieser Frage getreuer Verlautbarer von Plattitüden, die seine Chefin nicht selbst artikulieren möchte. Folglich sagte Altmaier der »Berliner Zeitung«, er sehe keinen Anlass, von dem Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei abzurücken: »Es gibt keinen Grund für einen Plan B.«

Nicht alle EU-Granden warten wie das Kaninchen vor der Schlange. Als erster Regierungschef eines EU-Landes sprach sich am Donnerstag im ORF der neue österreichische Bundeskanzler Christian Kern - Flüchtlingsabkommen hin oder her - für den Abbruch der Gespräche mit der Türkei aus. Das Abkommen sei nur noch »eine diplomatische Fiktion«. Außenminister Sebastian Kurz kündigte am Sonntag im Wiener »Kurier« ein Veto gegen das Eröffnen weiterer Kapitel in den EU-Beitrittsverhandlungen an. Außerdem erfülle die Türkei zur Zeit auch keine Kriterien für eine Visaliberalisierung, so Kurz. Deshalb werde auch »der Flüchtlingsdeal zwischen EU und Türkei« nicht halten.

Berlin, das selbst nicht den Mut hatte, als erster Klartext zu reden, hätte sich Wien jetzt wenigstens anschließen können. Doch im Gegenteil. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder, behauptete, die Türkei halte sich »beim Flüchtlingsabkommen an ihre Abmachungen mit der Europäischen Union«. Sie versorge drei Millionen Flüchtlinge und unterbinde das Schlepperwesen, sagte Kauder der Weimarer »Thüringischen Landeszeitung«. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker sprach hinsichtlich Kerns Forderung sogar von einem »schwerwiegenden außenpolitischen Fehler«.

Das heißt nicht, dass die Regierenden hierzulande Kern nicht heimlich zustimmen würden. Aber man überlässt das Räsonieren Parteifreunden ohne Regierungsämter. So kann dann auch die CDU/CSU behaupten, etwas gemeint, ohne etwas gesagt zu haben. Es ist allerdings mehr als fraglich, dass sich Erdogan davon beeindrucken lässt.

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