Gegner der Gebietsreform in Thüringen starten Unterschriftensammlung

  • Lesedauer: 1 Min.

Mainz. Die CDU wirft der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine mangelhafte Rechtsaufsicht beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Nach einem Urteil des Landgerichts Mainz zur Kündigung des ehemaligen MDK-Geschäftsführers sprach der pflegepolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Michael Wäschenbach, am Sonntag von einer »verheerenden Niederlage«. Das Gericht hatte die Kündigung am Freitag für unwirksam erklärt und sich dabei vor allem auf formale Gründe gestützt. Der MDK-Verwaltungsrat hatte im Oktober 2013 die fristlose Kündigung des Geschäftsführers beschlossen. Die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen zogen damit die Konsequenzen aus einem Bericht des Landesprüfdienstes, der zahlreiche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers beanstandet und dessen Bezüge als unangemessen hoch kritisiert hatte. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK berät die Kassen in Versorgungsfragen und erstellt Gutachten zu einzelnen Versicherungsfällen. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -