Neue Runde im Fürther Lärmstreit

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Fürth. Im Streit um den Lärm in einer beliebten Feiermeile in Fürth sieht Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) einen neuen Gerichtsbeschluss als »schönen Teilerfolg«. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte am Mittwoch Beschwerden von Anwohnern gegen eine Regelung abgelehnt, nach der bis 23.00 Uhr auf Außenflächen Gastronomie zulässig ist. Die Stadt werde durch das Urteil in ihrem Vorgehen bestätigt, sagte Jung. Somit bleibe die 23-Uhr-Regelung vorerst bestehen. Fünf betroffene Wirte in der Gustavstraße können damit an Freitagen und Samstagen sowie an Werktagen vor Feiertagen draußen bis 23.00 Uhr ausschenken. Diese Regelung hatte der Stadtrat nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München getroffen. dpa/nd

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