Wer bezahlt die Dialyse in den USA?

Leserfrage

  • Lesedauer: 2 Min.

Auch für Senioren ist es unproblematisch, für den Auslandsurlaub eine private Kranken-Zusatzversicherung abzuschließen. Da hier keine Gesundheitsprüfung verlangt wird, können selbst chronisch Kranke einen solchen Privatvertrag bekommen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt alle Kosten für die Behandlung akuter Krankheiten oder nach einem Unfall. Auch die notwendigen Medikamente werden bezahlt.

Eine Einschränkung sollte man allerdings sehr ernst nehmen: Wenn bereits vor der Abreise feststeht, dass im Ausland beispielsweise eine turnusmäßige Dialyse notwendig ist, wird das von der Zusatzversicherung nicht bezahlt. Bei privat Krankenversicherten übernimmt das dann die Hauptpolice, die in Europa und mindestens für einen Monat auch weltweit gilt.

Für gesetzlich Versicherte zahlt deren Kasse solche unaufschiebbaren Behandlungen - aber nur in der EU und den wenigen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind beispielsweise die Türkei, Tunesien und Marokko.

Mit Reiseländern wie den USA, Thailand, Kanada oder Mexiko gibt es jedoch keine solchen Abkommen. Damit brauchen die gesetzlichen Kassen normalerweise nichts zu bezahlen. Allerdings können chronisch Kranke eine Ausnahmeregelung des Sozialgesetzbuches V, Paragraf 18, nutzen. Danach müssen die gesetzlichen Kassen Behandlungskosten dann übernehmen, wenn dafür kein privater Versicherungsschutz möglich ist.

Das geht aber nur auf Antrag und muss vor der Abreise schriftlich geklärt werden. Folgendes sollte man tun: Bei der Beantragung der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung weist man explizit auf die geplante Behandlung hin. Die Versicherung teilt dann mit, dass sie zwar alle anderen Krankheitskosten, nicht aber diese Therapie bezahlt. Mit dem Schreiben geht man zu seiner gesetzlichen Kasse und lässt sich bestätigen, dass sie in diesem Fall die Rechnung übernimmt. Allerdings sollte man einkalkulieren, dass die Kasse nur die in Deutschland üblichen Preise bezahlt, ein Eigenanteil kann gerade in den USA anfallen. Außerdem gilt die Kostenübernahme nur für sechs Wochen im Jahr.

Der Dialyse-Patient braucht also beides: Die private Auslandsreise-Krankenversicherung für eventuelle Akutbehandlungen und die Bestätigung der gesetzlichen Kasse für die Kostenübernahme der Dialyse. Uwe Strachovsky

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