Neues Gesetz soll Opfer von Straftaten stützen
Mainz. Opfer von Straftaten sollen bei Zeugenaussagen vor Gericht künftig eine enge psychosoziale Beratung erhalten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung brachte am Donnerstag ein Gesetz ein, das die Anforderungen eines entsprechenden Bundesgesetzes vom vergangenen Jahr umsetzt. Justizminister Herbert Mertin (FDP) sprach von einem wichtigen Beitrag für den Opferschutz. Der CDU-Abgeordnete Bernhard Henter sagte eine konstruktive Beratung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.