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Regeln zu verkaufsoffenen Sonntagen gekippt

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Weimar. Die aktuelle Regelung der Stadt Erfurt zu verkaufsoffenen Sonntagen ist unwirksam. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar entschieden. Es verbot am Donnerstag die meisten in diesem Jahr geplanten Sonntagsöffnungen (Az. 3 N 182/16). Lediglich an einem Adventssonntag dürfen die Händler ihre Waren anbieten. Die Stadt hatte ursprünglich vier weitere von Händlern beantragte Sonntagsöffnungen genehmigt. Laut Oberverwaltungsgericht liegt hierfür jedoch kein besonderer Anlass vor, an den verkaufsoffene Sonntage laut Thüringer Ladenöffnungsgesetz gebunden sind. Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung einer Normenkontrollklage der Gewerkschaft ver.di statt. dpa/nd

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