Union stimmt Rehabilitierung verurteilter Homosexueller zu

Keine pauschale Entschädigung für Opfer des ehemaligen Paragrafen 175

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Berlin. Die Unionsfraktion will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden, durch den Bundestag bringen. »Für uns steht im Mittelpunkt, dass man diesen Makel, der einem Strafurteil innewohnt, für die Betroffenen aus der Welt schafft«, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) der »Rheinischen Post«. Damit schließt sich die Union einer Forderung von SPD und Grünen an.

Die Grünen-Abgeordneten Volker Beck und Katja Keul begrüßten das Einlenken der Union. Nun bestehe die Chance für eine überparteiliche Lösung. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte angekündigt, im Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Harbarth sagte zur Einbringung eines Gesetzentwurfs: »Das sollten wir zügig tun, da die Betroffenen vielfach ein hohes Alter haben und wir wünschen, dass sie ihre Rehabilitierung noch erleben.« In Einzelfällen könne es Entschädigungen geben. Sie kämen aber nicht pauschal, sondern nur individuell in Betracht. »Wir haben einen gesellschaftlichen Wandel erlebt und sind heute überzeugt, dass der Staat kein Recht hat, in dieser Weise in den intimsten Bereich privater Lebensgestaltung einzugreifen. Daher finden wir es richtig, die entsprechenden Urteile aufzuheben«, sagte er.

Die Grünen fordern Entschädigung für alle Schäden, die den Betroffenen »an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen« entstanden seien. Ein Gutachten des Staatsrechtlers Martin Burgi im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll nach früheren Angaben über einen Fonds organisiert werden.

Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen sind, bestehen noch immer. Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben bis 1994 strafbar. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft. Agenturen/nd

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