Strafantrag gegen NSU-Ermittler
München. Zwei Nebenklageanwälte im Münchner NSU-Prozess haben Strafantrag gegen Bundesanwälte und Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin gestellt, weil die mögliche Beweisemittel vernichtet haben sollen. Es besteht unter anderem der Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Es geht um ein Notizbuch des früheren Chefs von »Blood & Honour« Sachsen. Im NSU-Prozess steht die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Hauptangeklagte vor Gericht. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hat nach einem Bericht von »Heise Online« bereits von sich aus Vorermittlungen wegen eines Anfangsverdachts eingeleitet. Nach einem Bericht in der »Welt« hatten zwei Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft die Vernichtung des Notizbuches angeordnet. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.