Strafantrag gegen NSU-Ermittler

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Zwei Nebenklageanwälte im Münchner NSU-Prozess haben Strafantrag gegen Bundesanwälte und Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin gestellt, weil die mögliche Beweisemittel vernichtet haben sollen. Es besteht unter anderem der Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Es geht um ein Notizbuch des früheren Chefs von »Blood & Honour« Sachsen. Im NSU-Prozess steht die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Hauptangeklagte vor Gericht. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hat nach einem Bericht von »Heise Online« bereits von sich aus Vorermittlungen wegen eines Anfangsverdachts eingeleitet. Nach einem Bericht in der »Welt« hatten zwei Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft die Vernichtung des Notizbuches angeordnet. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -