Ballstädt-Prozess: Streit um Abhörprotokolle

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Erfurt. Im Ballstädt-Prozess haben Vertreter der Nebenklage gefordert, die Akten der Abhörprotokolle des Thüringer Verfassungsschutzes notfalls zu beschlagnahmen. »Wir halten die Protokolle für unmittelbare Beweismittel«, sagte die Anwältin, Kristin Pietrzyk. Der Prozess soll klären, ob 15 Angeklagte am Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt im Februar 2014 beteiligt waren. Wenn der Verfassungsschutz die Protokolle nicht von sich aus vorlege, müsse das Landgericht Erfurt die Beschlagnahmung der Dokumente anordnen, forderte die Anwältin. Andernfalls riskiere das Gericht eine Revision gegen sein Urteil. Eine Sprecherin des Landesgerichts sagte, die zuständige Kammer werde sich Ende Oktober noch einmal damit befassen, welchen Stellenwert die Abhörprotokolle des Verfassungsschutzes für das Ballstädt-Verfahren aus Sicht des Gerichts hätten. dpa/nd

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