Klagen von Syrern wegen Asylstatus oft erfolgreich
Berlin. Syrischen Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur subsidiärer Schutz zugesprochen wurde, haben mit Klagen dagegen häufig Erfolg. Nach bislang 1137 Entscheidungen vor Verwaltungsgerichten wurden die Betroffenen in 80 Prozent der Fälle (894) als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention oder nach dem Grundgesetz anerkannt, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag hervorgeht. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Dies sei bei Syrern vermehrt der Fall, argumentiert das Innenministerium. Die LINKEN-Innenexpertin Jelpke unterstellt dagegen, es habe eine Anweisung gegeben, verstärkt subsidiären Schutz zu erteilen. epd/nd
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