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Das Prinzip Schwuppdiwupp

Simon Poelchau wundert es nicht, dass AKW-Betreiber nur halb haften

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Verursacherprinzip ist eigentlich ganz einfach. Es besagt, dass diejenigen, die einen Schaden verursachen, auch die Kosten für dessen Beseitigung übernehmen. Doch wie es leider so mit Prinzipien ist, haben sie im Alltag selten Bestand. Das gilt auch in der hohen Politik.

So wurde in Sachen Folgekosten der Atomkraft lang und breit versichert, dass die Gesellschaft nicht haften werde. Es dürfe keine »Bad Bank« für Kernkraftwerke geben, wurde auf die Finanzkrise von 2008 angespielt, als die Verluste der Banken der Gesellschaft aufgebürdet worden waren. Doch dann kam leider der Sachzwang daher. Die Betreiber der Kernkraftwerke, die jahrelang mit der staatlich aufgepäppelten strahlenden Energiegewinnung kräftig Kohle gemacht haben, sollen jetzt so sehr durch die Energiewende unter Druck geraten sein, dass sie die Folgekosten für ihre radioaktiven Kraftwerke nicht selber tragen können. Und vermutlich stimmt das sogar. Schwuppdiwupp entlässt die Bundesregierung sie also mit ihrem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf aus einem großen Teil der Verantwortung, indem nun der Bund für die Endlagerung des Atommülls sorgen soll.

Schwuppdiwupp wird also das Verursacherprinzip über Bord geworfen, weil nicht mehr die Konzerne als Verursacher des Atommülls für alles haften sollen. Doch überraschend ist diese Umkehrung nicht, denn das Prinzip Schwuppdiwupp hat in Regierungen schon recht lange Bestand.

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