Stierkampfverbot in Katalonien gekippt

  • Lesedauer: 1 Min.

Madrid. Spaniens Verfassungsgericht hat am Donnerstag das seit bald fünf Jahren geltende Stierkampfverbot in Katalonien wieder aufgehoben. In der Urteilsbegründung hieß es, der Stierkampf gehöre zum kulturellen Erbe Spaniens, eine Entscheidung über sein Verbot stehe damit nur der Zentralregierung in Madrid zu. Deshalb sei der von der Region verfügte Bann »verfassungswidrig und damit auch ungültig«. Kataloniens Parlament hatte im Juli 2010 aufgrund einer Petition von 180 000 Tierschützern ein Verbot der Stierkämpfe beschlossen, Anfang 2014 trat es in Kraft. Damit war Katalonien die erste Region auf dem spanischen Festland, die mit der jahrhundertealten grausamen Tradition brach - den Anfang hatten die Kanarischen Inseln 1991 gemacht. 2015 erklärte Madrid den Stierkampf zum »immateriellen Kulturerbe«. AFP/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.