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AfD Saar darf trotz Neonazi-Kontakten weiter bestehen

Bundesschiedsgericht: Auflösung wäre »unverhältnismäßig« / Landesvorsitzenden wird Verbindung zur rechtsextremen Szene vorgeworfen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Das Bundesschiedsgericht der AfD hat entschieden, den Landesverband Saar nicht aufzulösen. Das berichtete der »Stern« am Sonntag. Demnach habe das parteiinterne Gericht am Samstag in Stuttgart geurteilt, eine Auflösung sei trotz dokumentierter Kontakte der Landesvorsitzenden Josef Dörr und Lutz Hecker mit der Neonazi-Szene »unverhältnismäßig«.

Im März hatte Parteichefin Frauke Petry die Auflösung des Verbandes verkündet, nachdem das Magazin E-Mails und Kurzmitteilungen veröffentlicht hatte, die Verbindungen zwischen den Landesvorsitzenden und einer Pfälzer Rechtsextremistin offen legten. Hecker und Dörr sollen zudem in der extrem rechten Partei »Freie Bürger-Union« (FBU) um Mitglieder geworben haben. Die betreffenden Landespolitiker akzeptierten die Auflösung ihres Verbandes jedoch nicht und riefen das AfD-Bundesschiedsgericht an. Obwohl sich ein Bundesparteitag im April nochmals für die Auflösung aussprach, entschied das interne Gericht nun anders. Gegen Dörr und Hecker laufen weiterhin Parteiausschlussverfahren.

Im Saarland findet kommenden März die nächste Landtagswahl statt. Für die AfD tritt als Spitzenkandidat Rudolf Müller an, der – wie das Blatt ebenfalls aufdeckte – mit Hakenkreuzorden handelte. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. nd

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