Gentechnik auf Europas Äckern
EU-Richtlinie wird unterschiedlich umgesetzt
Seit April 2015 haben Mitgliedstaaten erweiterte Möglichkeiten, den Anbau von Gentechpflanzen auf ihrem Territorium zu verbieten. Dazu müssen sie die EU-Richtlinie 2015/412 in nationales Recht umsetzen.
Ein Verbot kann auf zweierlei Wegen erreicht werden. In einer ersten Phase teilen die Mitgliedstaaten dem Unternehmen, das eine Anbauzulassung beantragt hat, über die EU-Kommission ihre Verbotsabsicht mit. Akzeptiert der Konzern, gilt das Verbot. In diesem Fall müssen die Staaten keine Verbotsgründe anführen.
In einer zweiten Phase, also wenn ein Unternehmen den Wunsch aus den Mitgliedstaaten nicht akzeptiert, können diese den Anbau direkt verbieten. Sie teilen dies der Kommission mit und führen die Verbotsgründe an.
Bis Anfang Oktober 2015 haben 17 Mitgliedstaaten und vier Regionen von der sogenannten »Phase 1« Gebrauch gemacht: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Slowenien, Ungarn, Zypern sowie die Regionen Wallonien (Belgien), Schottland, Nordirland und Wales (UK). Die Konzerne haben zugesagt, dass sie in diesen Ländern auf eine Anbaugenehmigung ihrer Gentech-Maispflanzen verzichten.
Gentechnisch veränderter Mais steht vor allem auf Äckern in Spanien und Portugal. In geringerem Umfang wird Genmais auch in Tschechien, der Slowakei und Rumänien angebaut. Die Sorte MON810 ist seit 1998 in der EU zum kommerziellen Anbau zugelassen - allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. 92 Prozent des Gentechnik-Maises der EU wachsen in Spanien. 2014 stand MON810 nach Angaben der Hersteller mit 143 000 Hektar auf 0,13 Prozent der EU-Ackerfläche. nd/had
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