Präzedenzfall um US-Deserteur geschaffen

Münchner Verwaltungsgericht lehnt Asyl für Ex-US-Soldat André Shepherd ab

  • Rudolf Stumberger, München
  • Lesedauer: 4 Min.

Fünf Stunden lang verhandelte am Mittwoch das Münchner Verwaltungsgericht den Asylantrag des US-Deserteurs André Shepherd und fällte am Donnerstag sein Urteil: Der Antrag ist abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Desertion nicht das letzte Mittel für Shepherd gewesen sei, um nicht an der Begehung von ihm befürchteter Kriegsverbrechen beteiligt zu werden. Er hätte den Kriegsdienst verweigern oder sich um den Einsatz in einer anderen Einheit bemühen können.

Damit ging nach einem acht Jahre dauernden Verfahren zumindest diese Etappe zu Ende: Der Prozess war von vielen Beobachtern als Präzedenzfall eingestuft worden. Denn der 39-Jährige hatte sich nach seiner Desertion im Jahre 2007 auf Europäisches Recht gestützt, durch das auch Soldaten geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg entziehen und mit Verfolgung zu rechnen haben. Shepherds Anwalt will in Berufung gehen.

Vor dem Verwaltungsgericht an der Bayerstraße hatten sich am Mittwoch bei leichtem Nieselregen verschiedene Friedensgruppen als Unterstützer versammelt, »Asyl für Deserteure« und »Jeder Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit« war auf Plakaten zu lesen. Auf André Shepherd warteten neben den Unterstützern jede Menge Journalisten. Denen sagte er ins Mikrofon: »Es ist ein tolles Gefühl, dass man unterstützt wird«, und er sei »etwas müde und aufgeregt nach so langer Zeit«.

Im Gerichtssaal wird diese Zeit dann wieder aufgerollt und das Verfahren gibt so auch Einblick in die US-amerikanische Lebensrealität. 2003 lässt sich Sherpherd in Cleveland, Ohio, von der Army anwerben. Er tut dies, weil er Ordnung in sein Leben bringen will. Zu dieser Zeit hält er sich als Tagelöhner über Wasser, ist ohne Wohnung und schläft in seinem Auto. Ein Informatikstudium hat er nach fünf Jahren mit 20 000 Dollar Schulden abgebrochen. Bei der Armee absolviert er einen viermonatigen Lehrgang zum Hubschrauber-Mechaniker und wird dann nach Irak verlegt. Von September 2004 bis Februar 2005 repariert er Apache-Kampfhubschrauber, dann kehrt die Einheit nach Deutschland in das fränkische Katterbach zurück. Als er 2007 erneut nach Irak verlegt werden soll, verlässt Shepherd die Armee und taucht bei Freunden unter. 2008 stellt er einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2011 ablehnt.

Der Ex-Soldat und sein Anwalt erheben dagegen Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Das aber wendet sich zunächst an den Europäischen Gerichtshof, der erst einmal die EU-Richtlinie 2004/83 über Mindestnormen bei Asylgesuchen auslegen soll, was im Februar 2015 geschieht. Eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes war, dass die »Verweigerung des Militärdienstes das einzige Mittel darstellen muss«, um der Beteiligung an behaupteten Kriegsverbrechen zu entgehen. Der Antragsteller müsse beweisen, warum ihm ein Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht möglich war. Dazu sagte Shepherd am Mittwoch, dass man nach den US-Regeln den Kriegsdienst nur verweigern könne, wenn man gegen den Krieg an sich sei oder aus religiösen Gründen. Beides sei bei ihm nicht der Fall, er halte Kriege zur Verteidigung der Bevölkerung für sinnvoll und er sei konfessionslos. Daher sei für ihn die Kriegsdienstverweigerung keine Möglichkeit gewesen.

Dann insistierte das Gericht auf einem Disziplinarverfahren, dem sich Shepherd wegen Trunkenheit in 2005 unterziehen musste. »Warum haben Sie nicht die Möglichkeit genutzt, wegen Alkoholproblemen aus dem Dienst entlassen zu werden?«, so die Frage des Vorsitzenden Richters. Shepherd sagte dazu aus, seine Vorgesetzten hätten ihn damals in dem Verfahren unterstützt und er wollte sich nicht gegen sie stellen, dazu sei er noch zu tief im Militär verwurzelt gewesen. Außerdem hätte eine unehrenhafte Entlassung die Serie seiner persönlichen Niederlagen fortgesetzt und er hätte dann auch im Zivilleben mit Diskriminierungen rechnen müssen.

Das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitzenden Richter Josef Nuber will von Shepherd auch wissen, ob er sich um eine Versetzung oder eine Fortbildung innerhalb der Armee bemüht habe, was dieser verneint.

Während der Verhandlung wird immer deutlicher, dass das Motiv für die Desertion keine Rolle spielt: Das Vorgehen des US-Militärs gegen die irakische Zivilbevölkerung, wie es etwa im »Collateral Murder«-Video vom 5. April 2010 zu sehen ist - aus Hubschraubern werden Zivilisten getötet. Richter Nuber bringt das auf den Punkt: »Es geht hier um Ihre Glaubwürdigkeit und ob es andere Möglichkeiten als die Desertierung gegeben hat.« Shepherd habe sich trotz seiner moralischen Zweifel nicht mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt und auch sonst keine Versuche unternommen, etwa eine Entlassung zu bewirken, lautet dann auch die Begründung für die Ablehnung des Asylantrages. Shepherd kann trotzdem in Deutschland bleiben, er ist mit einer deutschen Frau verheiratet und hat eine Aufenthaltsgenehmigung.

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