Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugnerin

Rechtsextreme Haverbeck hetzt vor Gericht weiter / Keine Einsicht der 88-Jährigen

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Verden. Die notorische Holocaust-Leugerin Ursula Haverbeck ist erneut wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht im niedersächsischen Verden verhängte am Montag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gegen die 88-Jährige. Haverbeck sei in keiner Weise einsichtig, bestreite ausdrücklich den Holocaust und leugne wider besseres Wissen, so Richter Christoph Neelsen bei der Urteilsverkündung. Haverbeck kündigte umgehend Berufung an.

Die 88-Jährige hatte in mehreren Beiträge in der in Verden herausgegebenen Zeitschrift »Stimme des Reiches« den Holocaust geleugnet. Auch am Montag sprach Haverbeck in ihrem Schlusswort von einer »Auschwitz-Lüge« und betonte, das Konzentrationslager Auschwitz sei kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen, wo keine Menschen vergast worden seien. Der Prozess wurde von starken Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Haverbeck kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hatte Haverbeck erst im Oktober wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Im September verhängte das Amtsgericht Detmold eine achtmonatige Haftstrafe gegen sie, und bereits im November 2015 war Haverbeck vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Alle diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Agenturen/nd

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