Bund wird ab 2021 Autobahnen managen

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Berlin. Die geplante Fernstraßengesellschaft des Bundes soll ab 2021 für ein Netz aus den Autobahnen und großen Bundesstraßen zuständig sein. Konkret geht es um »autobahnähnliche Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen mit unmittelbarer Anbindung an Bundesautobahnen«. Das sieht nach Informationen der dpa eine von den beteiligten Bundesministerien abgestimmte Formulierung für die vorgesehene Grundgesetzänderung vor. Die übrigen Bundesstraßen sollen die Länder wie bisher im Bundesauftrag verwalten - es sei denn, sie beantragen dafür ein Management durch den Bund. Bauen, Planen und Betrieb der Fernstraßen sollen künftig weitgehend beim Bund gebündelt werden, um mehr Effizienz ins System zu bringen. dpa/nd

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